KAPITEL 2
LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE UND FISCHEREIERZEUGNISSE
Artikel 17
Die besonderen Bestimmungen und besonderen Regelungen für das Veterinärwesen und den Pflanzenschutz sind in Anhang I enthalten.Die besonderen Bestimmungen und besonderen Regelungen für das Veterinärwesen und den Pflanzenschutz sind in Anhang römisch eins enthalten.