Bundesrecht konsolidiert

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EWR-Abkommen - Protokoll 38 Art. 1

Kurztitel

EWR-Abkommen - Protokoll 38

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 909/1993

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Artikel 1

  1. Absatz einsIm Rahmen des Finanzierungsmechanismus werden Finanzhilfen für die Entwicklung und Strukturanpassung der in Artikel 4 genannten Regionen zum einen in Form von Zinsermäßigungen bei Darlehen und zum anderen in Form direkter Zuschüsse gewährt.
  2. Absatz 2Die Mittel für den Finanzierungsmechanismus werden von den EFTA-Staaten aufgebracht. Die genannten Staaten erteilen der Europäischen Investitionsbank ein Mandat, das diese in Übereinstimmung mit den folgenden Artikeln ausübt. Die EFTA-Staaten setzen einen Ausschuß für den Finanzierungsmechanismus ein, der die in Artikel 2 und 3 vorgesehenen Entscheidungen trifft, soweit diese Zinsermäßigungen und Zuschüsse betreffen.

Gesetzesnummer

10007369

Dokumentnummer

NOR12079924

Alte Dokumentnummer

N5199318907L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/909/A1/NOR12079924

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