Bundesrecht konsolidiert

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EWR-Abkommen - Protokoll 13 Art. 1

Kurztitel

EWR-Abkommen - Protokoll 13

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 909/1993

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Die Anwendung von Artikel 26 dieses Abkommens beschränkt sich auf die Bereiche, die unter dieses Abkommen fallen und in denen das geltende Gemeinschaftsrecht vollständig in dieses Abkommen übernommen worden ist.

Sofern die Vertragsparteien keine anderen Lösungen vereinbaren, erfolgt seine Anwendung unbeschadet der Maßnahmen, die die Vertragsparteien gegebenenfalls gegenüber Drittländern zur Vermeidung der Umgehung folgender Maßnahmen einführen:

  • Strichaufzählung
    Antidumpingmaßnahmen,
  • Strichaufzählung
    Ausgleichszölle,
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken, die Drittländern zugerechnet werden können.

Gesetzesnummer

10007346

Dokumentnummer

NOR12079802

Alte Dokumentnummer

N5199318760L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/909/A1/NOR12079802

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