der Begriff „ab-Werk-Preis'' den Preis der Ware ab Werk, der dem Hersteller im EWR, in dessen Unternehmen die letzte Be- oder Verarbeitung durchgeführt worden ist, oder der Person im EWR gezahlt wird, die die letzte Be- oder Verarbeitung außerhalb des EWR veranlaßt hat, sofern dieser Preis den Wert aller verwendeten Vormaterialien umfaßt, abzüglich aller internen Abgaben, die erstattet werden oder erstattet werden können, wenn das Erzeugnis ausgeführt wird;