Bundesrecht konsolidiert

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EWR-Abkommen - Protokoll 41 Art. 1

Kurztitel

EWR-Abkommen - Protokoll 41

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 909/1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 910/1993

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

In Übereinstimmung mit Artikel 120 des EWR-Abkommens sind die Vertragsparteien übereingekommen, daß die nachstehenden bilateralen oder multilaterialen Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und einem oder mehreren EFTA-Staaten andererseits nach dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens weiterhin angewendet werden:

1. 12. 1987 Übereinkommen zwischen der Republik Österreich

einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau.

19. 11. 1991 Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich über das Inverkehrbringen von in Flaschen abgefüllten Tafelweinen und „Landwein'' aus der Gemeinschaft in Österreich.

Gesetzesnummer

10007372

Dokumentnummer

NOR12079235

Alte Dokumentnummer

N5199313297A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/909/A1/NOR12079235

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