(2)Absatz 2Der Verbrauchergirokontovertrag hat zusätzlich zu den Informationen gemäß ZaDiG 2018 zumindest den Jahreszinssatz für Guthaben, sofern diese Information nicht bereits im Rahmen der gemäß § 48 ZaDiG 2018 erteilten Informationen gegeben wird, zu enthalten.Der Verbrauchergirokontovertrag hat zusätzlich zu den Informationen gemäß ZaDiG 2018 zumindest den Jahreszinssatz für Guthaben, sofern diese Information nicht bereits im Rahmen der gemäß Paragraph 48, ZaDiG 2018 erteilten Informationen gegeben wird, zu enthalten.