TABELLE A ZU ANHANG IV
---------------------------------------------------------------------
Waren- HS-Code
nummer ZN-Code Warenbezeichnung
---------------------------------------------------------------------
25.02 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet.
25.03 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter,
gefällter und kolloidaler Schwefel.
25.04 Natürlicher Graphit.
25.08 Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der
Nummer 68.06), Andalusit, Cyanit und
Sillimanit, auch kalziniert; Mullit; Schamotte
oder Dinaserden.
2508.50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit
2508.60 - Mullit
25.11 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches
Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt,
ausgenommen Bariumoxid der Nummer 28.16.
2511.10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)
25.12 Kieselsaure Fossilienmehle (zB Kieselgur,
Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsaure
Erden, auch kalziniert, mit einem
Schüttgewicht von 1 oder weniger.
25.13 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund,
natürlicher Granat und andere natürliche
Schleifmittel, auch thermisch behandelt.
25.17 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie
sie für den Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie
für andere Beschotterungen verwendet werden;
Kiesel und Feuerstein (Flint), auch thermisch
behandelt; Makadam aus Schlacke oder ähnlichen
Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil
dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;
Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und
Mehl, aus Steinen der Nummer 25.15 oder 25.16,
auch thermisch behandelt.
2517.20 - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen
Industrieabfällen, auch mit den in der
vorstehenden Unternummer 2517.10 genannten
Stoffen als Zusatz
2517.30 - Teermakadam
25.28 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch
kalziniert), ausgenommen Borate, die aus
natürlichen wässerigen Salzlösungen gewonnen
wurden; natürliche Borsäure mit einem Gehalt
von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent H3BO3,
berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz.
25.30 Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt
noch inbegriffen.
2530.10 - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht
expandiert
2530.20 - Kieserit, Epsomit (natürliche
Magnesiumsulfate)
26.01 Eisenerze und deren Konzentrate,
einschließlich Schwefelkiesabbrände.
- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen
Schwefelkiesabbrände:
2601.11 - - nicht agglomeriert
2601.12 - - agglomeriert
26.02 Manganerze und deren Konzentrate,
einschließlich manganhaltiger Eisenerze und
Konzentrate mit einem Mangangehalt von
20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf
das Gewicht der Trockensubstanz.
26.04 Nickelerze und deren Konzentrate.
26.05 Cobalterze und deren Konzentrate.
26.10 Chromerze und deren Konzentrate.
26.12 Uranerze und Thoriumerze und deren
Konzentrate.
2612.20 - Thoriumerze und deren Konzentrate
26.14 Titanerze und deren Konzentrate.
26.15 Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder
Zirkonerze und deren Konzentrate.
26.17 Andere Erze und deren Konzentrate.
26.19 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),
Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle von
der Eisen- oder Stahlerzeugung.
27.01 Steinkohle; Briketts, Eierbriketts und
ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle.
27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen
Gagat (Jet).
27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks); aus
Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch
agglomeriert; Retortenkohle.
27.05 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und
ähnliche Gase, ausgenommen Erdölgase und
andere gasförmige Kohlenwasserstoffe.
27.06 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und
andere Mineralteere, auch entwässert oder
teilweise destilliert, einschließlich
rekonstituierte Teere.
27.07 Öle und andere Destillationserzeugnisse des
Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche
Erzeugnisse, bei denen die aromatischen
gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen
gewichtsmäßig vorherrschen.
- andere:
2707.91 - - Kreosotöle
27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralen, roh.
27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,
ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte
noch inbegriffene Zubereitungen, die
70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle
aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit
diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser
Zubereitungen bilden.
ex 2710.00 - Schweröle:
- - Heizöle:
71 - - - für einen bestimmten Prozeß
75 - - - für die Umwandlung mittels eines anderen
als in Unternummer 2710.00 71
angeführten Prozesses
79 - - - für andere Zwecke
27.11 Erdölgase und andere gasförmige
Kohlenwasserstoffe.
27.14 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse
Schiefer und Sande; Asphaltite und
Asphaltgestein.
27.15 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von
Naturasphalt, Naturbitumen, Erdölbitumen,
Mineralteer oder Mineralteerpech (zB
Asphaltmastix oder Verschnittbitumen).
27.16 Elektrische Energie.
28.01 Fluor, Chlor, Brom und Jod.
2801.20 - Jod
ex 2801.30 - Fluor; Brom
28.02 Schwefel, sublimiert oder gefällt, kolloidaler
Schwefel.
28.05 Alkali- oder Erdalkalimetalle;
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch
untereinander gemischt oder miteinander
legiert; Quecksilber.
- Alkalimetalle:
2805.11 - - Natrium
2805.19 - - sonstige
- Erdalkalimetalle:
2805.21 - - Calcium
2805.22 - - Strontium und Barium
2805.30 - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium,
auch untereinander gemischt oder
miteinander legiert
2805.40 - Quecksilber
28.25 Hydrazin und Hydroxylamin und deren
anorganische Salze; andere anorganische Basen;
andere Oxide, Hydroxide und Peroxide der
Metalle.
2825.10 - Hydrazin und Hydroxylamin und deren
anorganische Salze
2825.20 - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid
2825.30 - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide
2825.40 - Nickeloxide und Nickelhydroxide
2825.60 - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid
2825.70 - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide
2825.80 - Antimonoxide
28.27 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide;
Bromide und Bromidoxide; Jodide und
Jodidoxide.
- - andere Chloride:
2827.34 - - des Cobalts
2827.35 - - des Nickels
2827.37 - - des Zinns
28.31 Dithionite und Sulphoxylate.
28.34 Nitrite; Nitrate.
- Nitrate:
2834.22 - - des Bismuts
28.35 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate
(Phosphite), Phosphate und Polyphosphate.
2835.10 - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate
(Phosphite)
- Phosphate:
2835.21 - - Triammoniumphosphat
2835.24 - - Kaliumphosphat
2835.25 - - Calciumhydrogenorthophosphat
(Dicalciumphosphat)
2835.26 - - andere Calciumphosphate
2835.29 - - sonstige
- Polyphosphate:
2835.31 - - Natriumtriphosphat
(Natriumtripolyphosphat)
2835.39 - - sonstige
28.36 Carbonate; Peroxokarbonate (Percarbonate);
handelsübliches Ammoniumcarbonat,
Ammoniumcarbamat enthaltend.
- andere:
2836.91 - - Lithiumcarbonate
2836.92 - - Strontiumcarbonat
2836.93 - - Bismutcarbonat
28.37 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide.
28.38 Fulminate, Cyanate und Thiocyanate
(Rhodanide).
28.41 Salze der Säuren der Metalloxide oder
Metallperoxide.
2841.10 - Aluminate
2841.50 - andere Chromate und Dichromate;
Peroxochromate
2841.60 - Manganite, Manganate und Permanganate
2841.70 - Molybdate
2841.80 - Wolframate (Tungstate)
2841.90 - andere
28.43 Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder
organische Verbindungen der Edelmetalle, auch
von chemisch nicht eindeutig bestimmter
Konstitution; Amalgame der Edelmetalle.
28.44 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive
Isotope (einschließlich spaltbare oder
brütbare chemische Elemente und Isotope) und
deren Verbindungen; Mischungen und Rückstände,
die diese Erzeugnisse enthalten.
28.46 Anorganische oder organische Verbindungen der
Metalle der seltenen Erden, des Yttriums oder
des Scandiums oder von Mischungen dieser
Metalle.
29.26 Verbindungen mit Nitrilfunktion.
ex 2926.90 - andere:
90 - - sonstige
29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder
synthetisch hergestellte (einschließlich
natürliche Konzentrate), sowie deren
hauptsächlich als Vitamine verwendeten
Derivate, alle diese auch untereinander
gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.
- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:
2936.28 - - Vitamin E und dessen Derivate
30.01 Drüsen und andere Organe für
organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,
auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder
anderen Organen oder ihren Sekreten, für
organo-therapeutische Zwecke; Heparin und
dessen Salze; andere menschliche oder
tierische Stoffe, für therapeutische oder
prophylaktische Zwecke zubereitet, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für
therapeutische, prophylaktische oder
diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und
andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,
Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen
Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.
30.06 Pharmazeutische Waren, im Sinne der
Anmerkung 3 zu diesem Kapitel.
31.01 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch
untereinander gemischt oder chemisch
behandelt; Düngemittel, hergestellt durch
Mischen oder chemische Behandlung von
tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen.
32.01 Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;
Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und
andere Derivate.
3201.10 - Quebrachoauszug
3201.20 - Mimosaauszug
3201.90 - andere
32.03 Färbemittel pflanzlichen oder tierischen
Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge,
ausgenommen tierische Schwärzen), auch von
chemisch eindeutig bestimmter Konstitution;
Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu
diesem Kapitel auf der Grundlage von
Färbemitteln pflanzlichen oder tierischen
Ursprungs.
33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),
einschließlich sogenannter Concretes und
Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer
Öle in Fetten, in nicht flüssigen Ölen,
Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch
Enfleurage oder Mazeration gewonnen;
terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der
Herstellung terpenfreier etherischer Öle;
wässerige Destillate und wässerige Lösungen
etherischer Öle.
- etherische Öle von Zitrusfrüchten:
3301.11 - - Bergamottöl
3301.12 - - Orangenöl
3301.13 - - Zitronenöl
3301.14 - - Limettöl
3301.19 - - sonstige
33.03 Parfüms und Toilettewässer.
ex 3303.00 90 - Toilettewässer
33.07 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich
preshave- und after-shave-Artikel),
Körper-Desodorierungsmittel,
Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und
andere Parfümerie-, Kosmetik- und
Toilettezubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen; Zubereitete
Raum-Desodorierungsmittel, auch parfümiert
oder mit desinfizierenden Eigenschaften.
- Zubereitungen zum Parfümieren oder
Desodorieren von Räumen, einschließlich der
Riechstoffzubereitungen zur Verwendung bei
religiösen Handlungen:
3307.41 - - Riechstoffzubereitungen, zum Abbrennen (zB
Agarbatti)
3307.49 - - sonstige
3307.90 - andere
34.06 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren.
34.07 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als
Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als
„Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen''
verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,
in Packungen für den Kleinverkauf oder in
Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen
Formen; andere Dentalzubereitungen auf der
Grundlage von gebranntem Gips.
37.01 Photographische Platten und Planfilme,
sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;
photographische Sofortbild-Planfilme,
sensibilisiert, nicht belichtet, auch in
Kassetten.
- andere:
3701.91 - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig)
3701.99 - - sonstige
37.02 Photographische Filme, in Rollen,
sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen
Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;
Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,
nicht belichtet.
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer
Breite von 105 mm oder weniger:
3702.39 - - sonstige
- andere Filme, nicht perforiert, mit einer
Breite von mehr als 105 mm:
3702.41 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von mehr als 200 m, für
Farbaufnahmen (mehrfärbig)
3702.42 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von mehr als 200 m, nicht für
Farbaufnahmen
3702.43 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und
einer Länge von 200 m oder weniger
3702.44 - - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis
einschließlich 610 mm
- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):
3702.51 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von 14 m oder weniger
3702.52 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von mehr als 14 m
3702.53 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger, für Diapositive
3702.54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger, nicht für Diapositive
3702.55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30 m
3702.56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
- andere:
3702.91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von 14 m oder weniger
3702.92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger
und einer Länge von mehr als 14 m
3702.93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
30 m oder weniger
3702.94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis
einschließlich 35 mm und einer Länge von
mehr als 30 m
3702.95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm
38.01 Künstlicher Graphit; kolloidaler oder
halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der
Grundlage von Graphit oder anderem
Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken,
Platten und anderen Halberzeugnissen.
38.02 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische
Stoffe; tierische Schwärze, einschließlich
ausgebrauchte Tierkohle.
38.03 Tallöl, auch raffiniert.
38.05 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und
Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige
Öle aus der Destillation oder einer anderen
Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;
Sulfitterpentinöl und anderes rohes
para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil
alpha-Terpineol enthält.
38.06 Kolophonium und Harzsäuren sowie deren
Derivate; Harzgeist und Harzöle; Schmelzharze.
38.15 Reaktionsstarter, Reaktionsbeschleuniger und
katalytische Zubereitungen, anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
38.18 Chemische Elemente, für die Verwendung in der
Elektronik dotiert, in Scheiben, Täfelchen
oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen,
für die Verwendung in der Elektronik dotiert.
38.21 Zubereitete Nährsubstrate für die Züchtung von
Mikroorganismen.
38.22 Zusammengesetzte Reagenzien für Diagnostik
oder Laboratorien, ausgenommen solche der
Nummer 30.02 oder 30.06.
38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie und
verwandter Industrien (einschließlich solcher,
die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse
bestehen), anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
3823.10 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen
oder Gießereikerne
3823.30 - nicht agglomerierte Metalcarbide (Anm.:
richtig: Metallcarbide),
untereinander oder mit metallischen
Bindemitteln gemischt
3823.60 - D-Sorbit (D-Glucose), ausgenommen solches
der Unternummer 2905.44
3823.90 - andere
39.07 Polyacetale, andere Polyether und
Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,
Alkydharze, Polyallylester und andere
Polyester, in Rohformen.
3907.30 - Epoxidharze
39.13 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und
modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete
Eiweißstoffe, chemische Derivate des
Naturkautschuks), anderweitig weder genannt
noch inbegriffen, in Rohformen.
39.14 Ionenaustauscher auf der Grundlage von
Polymeren der Nummern 39.01 bis 39.13, in
Rohformen.
39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von
mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,
auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht
anders bearbeitet, aus Kunststoffen.
3916.90 - aus anderen Kunststoffen
39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen),
aus Kunststoffen.
- nicht biegsame Rohre und Schläuche:
ex 3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
ex 3917.22 - - aus Polymeren von Propylen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.29 - - aus sonstigen Kunststoffen:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Rohre und Schläuche:
ex 3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem
Minimalberstdruck von 27,6 MPa:
10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen
Stoffen verbunden, mit Fittings:
10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.39 - - sonstige:
- - - andere:
91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 3917.40 - Fittings:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
39.18 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch
selbstklebend, in Rollen oder in Form von
Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenbelege
aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu
diesem Kapitel.
39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und
Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder
verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit
anderen Stoffen verbunden.
- aus Polymeren von Vinylchlorid:
3920.41 - - nicht biegsam
39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus
anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.
ex 3926.90 - andere:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule,
Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten
in Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis
(Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,
Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren
dieser Nummer mit Waren der Nummer 40.01, in
Rohformen oder in Platten, Blättern oder
Streifen.
- Chloropren-(Chlorobutadien-)Kautschuk (CR):
4002.41 - - Latex
40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und
Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.
- nicht aus Zellkautschuk:
ex 4008.29 - - sonstige:
10 - - - Profile, auf Größen zugeschnitten, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB
Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen).
4009.50 - mit Fittings
10 - - für die Leitung von Gasen oder
Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.
ex 4011.30 - wie sie für Luftfahrzeuge verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder
gebraucht; Vollgummi- oder Hohlkammerreifen,
auswechselbare Reifenprofile und Felgenbänder,
aus Kautschuk.
ex 4012.10 - runderneuerte Reifen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 4012.20 - gebrauchte Luftreifen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
40.14 Hygienische oder pharmazeutische Waren
(einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem
Weichkautschuk, auch in Verbindung mit
Hartkautschukteilen.
40.15 Bekleidung und Bekleidungszubehör
(einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke,
aus vulkanisiertem Weichkautschuk.
40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem
Weichkautschuk.
ex 4016.10 - aus Zellkautschuk:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
- andere:
ex 4016.93 - - Dichtungen:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
ex 4016.99 - - sonstige:
10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
40.17 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen Formen,
einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus
Hartkautschuk.
ex 4017.00 - Waren aus Hartkautschuk:
91 - - Rohre und Schläuche, mit angebrachten
Fittings, für die Leitung von Gasen oder
Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern
(einschließlich Kälbern), Pferden oder anderen
Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet,
geäschert, gepickelt oder anders haltbar
gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder
zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch
enthaart oder gespalten.
41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,
gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt
oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt
noch als Pergamentleder zugerichtet, noch
sonst bearbeitet), auch enthaart oder
gespalten, ausgenommen die in Anmerkung 1c) zu
diesem Kapitel genannten Waren.
4102.10 - nicht enthaart
- enthaart:
4102.21 - - gepickelt
41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,
getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders
haltbar gemacht, weder gegerbt noch als
Pergamentleder zugerichtet, noch sonst
bearbeitet), auch enthaart oder gespalten,
ausgenommen die in der Anmerkung 1b) oder 1c)
zu diesem Kapitel genannten Waren.
41.04 Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),
Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.05 Schafleder oder Lammleder, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.06 Ziegenleder oder Zickelleder, enthaart,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
41.07 Leder von anderen Tieren, ohne Haare,
ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.
- von Kriechtieren:
4107.21 - pflanzlich vorgegerbt
4107.29 - - sonstige
4107.90 - von anderen Tieren
41.08 Sämischleder (Chamoisleder) einschließlich
Neusämischleder.
41.09 Lackleder (Patentleder) und
Patentlederimitationen; metallisiertes Leder.
41.10 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder
Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur
Herstellung von Lederwaren geeignet;
Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl.
41.11 Kunstleder (rekonstituiertes Leder), auf der
Grundlage von nicht zerfasert oder zerfasertem
Leder hergestellt, in Platten, Blättern oder
Streifen, auch Rollen.
43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,
Schwänze, Klauen und andere Kürschnerzwecke
geeignete Teile, Abfälle oder Überreste),
ausgenommen Häute und Felle, roh, der
Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.
4301.70 - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz
oder Klauen
4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus.
44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,
Prügeln, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen;
Holz in Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne
und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts,
Scheitern oder ähnlichen Formen agglomeriert.
44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen
oder Nüssen), auch agglomeriert.
44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob
zwei- oder vierseitig zugerichtet.
44.04 Reifholz; Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle,
Pflöcke und Stangen, aus Holz, zugespitzt,
nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, grob
zugerichtet, weder gedrechselt noch gebogen
oder sonst bearbeitet, zur Herstellung von
Spazierstöcken, Regenschirmen, Werkzeuggriffen
u. dgl. geeignet, Holzspan, Holzsstreifen
(Anm.: richtig: Holzstreifen),
Holzbänder u. dgl.
44.05 Holzwolle; Holzmehl.
44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit dem
Profilzerspaner besäumt, gemessert oder
geschält, auch gehobelt, geschliffen, oder
keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von
mehr als 6 mm.
4407.10 - von Nadelbäumen
- von folgenden tropischen Bäumen:
4407.21 - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti,
Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti,
White Seraya, Yellow Meranti, Alan,
Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong,
Merbau, Jelutong und Kempas
4407.22 - - Okoume, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou
d'Afrique, Makore, Iroko, Tiama, Mansonia,
Ilomba, Dibetou, Limba und Azobe
4407.23 - - Baboen, amerikanisches Mahagoni (Swietenia
spp.), Imbuia und Balsa
- anderes:
4407.99 - - sonstige
44.08 Furniere, Platten für die Herstellung von
Sperrholz (auch verspleißt) und anderes Holz,
in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder
geschält, auch gehobelt, geschliffen oder
keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von
6 mm oder weniger.
4408.20 - von folgenden tropischen Bäumen: Dark Red
Meranti, Light Red Meranti, White Lauan,
Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou
d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches
Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander
(Palissandre du Bresil) und Rosenholz (Bois
de Rose femelle)
44.12 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches
Lagenholz.
- Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit
einer Stärke von 6 mm oder weniger:
4412.11 - - mit zumindest einer Außenschichte aus
folgenden tropischen Hölzern:
Dark Red Meranti, Light Red Meranti, White
Lauan, Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou
d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches
Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander
(Palissandre du Bresil) oder Rosenholz
(Bois de Rose femelle)
45.01 Naturkork, unbearbeitet oder nur
vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, zerkleinert,
in Körner- oder Pulverform.
45.02 Naturkork, entrindet oder grob zwei- oder
vierseitig zugeschnitten oder in Form
rechteckiger (einschließlich quadratischer)
Blöcke, Tafeln, Platten oder Streifen
(einschließlich scharfkantige Rohlinge zur
Herstellung von Korken oder Stöpseln).
45.03 Waren aus Naturkork.
45.04 Preßkork (auch mit Bindemitteln hergestellt)
und Waren aus Preßkork.
47.01 Mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff).
47.02 Chemiezellstoff.
47.03 Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder
Sulfatverfahren chemisch hergestellt,
ausgenommen Chemiezellstoff.
47.04 Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren
chemisch hergestellt, ausgenommen
Chemiezellstoff.
47.05 Halbstoffe aus Holz, halbmechanisch
hergestellt.
47.06 Halbstoffe aus anderem cellulosehaltigen
Fasermaterial.
47.07 Abfälle von Papier oder Pappe.
48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus
Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,
überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,
verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,
andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,
48.10 oder 48.18.
- Papiere und Pappen, gummiert oder mit
Klebeschichte versehen:
4811.21 - - selbstklebende
48.18 Toilettenpapiere, Taschentücher,
Reinigungstücher, Handtücher, Tischtücher,
Servietten, Windeln, Tampons, Bettücher und
ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder
Krankenhauswaren, Bekleidung und
Bekleidungszubehör, aus Papiermasse, Papier,
Zellstoffwatte oder Vliesen aus
Zellstoffasern.
4818.90 - andere
48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und
Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder
Größen zugeschnitten; andere Waren aus
Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte
oder Vliesen aus Zellstoffasern.
4823.90 - andere
49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche
Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen.
49.02 Zeitungen, Zeitschriften und andere
periodische Druckschriften, auch illustriert,
auch mit Werbung.
49.03 Bilderbücher, Zeichenbücher oder Malbücher,
für Kinder.
49.04 Musikalien (Noten), gedruckt oder
handgeschrieben, auch gebunden, auch
illustriert.
51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt
noch gekämmt.
51.08 Streichgarne und Kammgarne aus feinen
Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
51.09 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
5109.10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder
feine Tierhaare enthaltend
51.10 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar
(einschließlich Garnen aus umsponnenem
Roßhaar), auch in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
51.13 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar.
52.02 Abfälle von Baumwolle (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
52.03 Baumwolle, kardiert oder gekämmt.
52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),
weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle
enthaltend, nicht in Aufmachungen für den
Kleinverkauf.
52.07 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in
Aufmachungen für den Kleinverkauf.
53.03 Jute und andere textile Bastfasern
(ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder
bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und
Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.04 Sisal und andere textile Fasern von Agaven,
roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;
Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen
(einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff).
53.05 Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa
textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche
Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht
gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von
diesen Spinnstoffen (einschließlich
Garnabfälle und Reißspinnstoff).
53.06 Leinengarne (Garne aus Flachs).
5306.20 - gezwirnt
53.07 Garne aus Jute oder anderen textilen
Bastfasern der Nummer 53.03.
53.08 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;
Papiergarne.
5308.10 - Kokosgarne
ex 5308.90 - andere:
- - Ramiegarne:
11 - - - mit einem Titer von 88,3 dtex oder mehr
(nicht mehr als Nr. 12 metrisch)
13 - - - mit einem Titer von weniger als
833,3 dtex, aber nicht weniger als
227,8 dtex (mehr als Nr. 12 metrisch,
aber nicht mehr als Nr. 36 metrisch)
19 - - - mit einem Titer von weniger als
277,8 dtex (mehr als Nr. 36 metrisch)
56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen
oder geschichtet.
56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,
überzogen oder geschichtet.
56.08 Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder
Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere
konfektionierte Netze aus Spinnstoffen.
59.05 Textile Wandbeläge:
ex 5905.00 - andere:
- - aus Flachs:
31 - - - roh
39 - - - andere
59.06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der
Nummer 59.02.
59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder
überzogen; bemalte Gewebe für
Theaterdekorationen, Atelierhintergründe u.
dgl.
59.08 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus
Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,
Kerzen u. dgl.; Glühstrümpfe und
schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch
imprägniert.
59.09 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus
Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,
aus anderen Stoffen.
59.11 Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren, für
technische Zwecke, wie sie in der Anmerkung 7
zu diesem Kapitel angeführt sind.
63.01 Decken.
6301.10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung
64.02 Andere Schule mit Laufsohlen und Oberteilen
aus Kautschuk oder Kunststoffen.
6402.30 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der
Vorderkappe
64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,
Kunststoff, Leder oder Kunstleder
(rekonstituiertem Leder) und Oberteilen aus
Leder.
- Sportschuhe:
6403.11 - - Schischuhe
6403.40 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der
Vorderkappe
65.06 Andere Kopfbedeckungen, auch gefüttert oder
ausgerüstet.
- andere:
6506.92 - - aus Pelzfellen
6506.99 - - aus sonstigen Stoffen
66.02 Spazierstöcke, Stöcke mit Sitzvorrichtung,
Peitschen, Reitgerten u. dgl.
68.04 Mühlsteine, Schleifsteine u. dgl., ohne
Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen,
Schleifen, Polieren, Richten oder Schneiden,
Wetz- und Poliersteine zum Handgebrauch sowie
Teile davon, aus Natursteinen, aus
agglomerierten natürlichen oder künstlichen
Schleifmitteln oder aus keramischen Stoffen,
auch mit Teilen aus anderen Stoffen.
68.05 Natürliche oder künstliche Schleifmittel in
Pulver- oder Körnerform auf einer Unterlage
aus Spinnstofferzeugnissen, Papier, Pappe oder
anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht
oder anders zusammengefaßt.
68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche
mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,
expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche
expandierte mineralische Erzeugnisse;
Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und
schallisolierenden oder schalldämmenden
mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der
Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.
6806.20 - expandierter Vermiculit, expandierte Tone,
Schaumschlacke und ähnliche expandierte
mineralische Erzeugnisse (einschließlich
Mischungen untereinander)
6806.90 - andere
68.12 Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der
Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage
von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus
solchen Mischungen oder aus Asbest (zB Garne,
Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,
Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren
der Nummer 68.11 oder 68.13.
ex 6812.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
68.13 Reibungsbelege und Waren daraus (zB Platten,
Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe,
Klötze) nicht montiert, für Bremsen,
Kupplungen u. dgl., auf der Grundlage von
Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder
Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen
oder anderen Stoffen.
68.14 Glimmer, bearbeitet, und Waren aus Glimmer,
einschließlich agglomeriertem oder
rekonstituiertem Glimmer, auch auf einer
Unterlage aus Papier, Pappe oder anderen
Stoffen.
68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen
Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
6815.20 - Waren aus Torf
69.03 Andere feuerfeste keramische Waren (zB
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse,
Stopfen, Stützen, Probiertiegel, Rohre aller
Art, Formstücke, Stäbe), ausgenommen solche
aus kieselsaurem Fossilienmehl oder ähnlichen
kieselsauren Erden.
69.06 Keramische Rohre, Kanalrohre, Rinnsteine und
Rohrfittings.
70.01 Glasscherben, anderer Glasabfall und
Glasbruch; Glasmasse.
70.02 Glas in Form von Kugeln (andere als
Mikrokugeln der Nummer 70.18), Stangen, Stäben
oder Rohren, nicht bearbeitet.
7002.10 - Kugeln
7002.20 - Stangen oder Stäbe
- Rohre:
7002.31 - - aus geschmolzenem Quarz oder anderem
geschmolzenen Siliciumdioxid
7002.32 - - aus anderem Glas, mit einem linearen
Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr
als 5 x 10,6 pro Kelvin in einem
Temperaturbereich von 0 Grad C bis
300 Grad C
7002.39 - - sonstige
70.07 Sicherheitsglas aus gehärtetem (getempertem)
oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas).
- mehrschichtiges Sicherheitsglas
(Verbundglas):
ex 7007.21 - - in Größe und Form für den Einbau in Land-,
Luft-, Wasser- oder andere Fahrzeuge
geeignet:
10 - - - Windschutzscheiben, nicht gerahmt, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
70.17 Waren aus Glas, für Laboratorien sowie für
hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch
mit Skalen oder Eichzeichen.
70.20 Andere Waren aus Glas.
71.01 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet
oder assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt
oder montiert; nicht assortierte echte Perlen
oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der
Versendung vorübergehend aufgereiht.
71.02 Diamanten, auch bearbeitet, weder gefaßt noch
montiert.
71.03 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und
Schmucksteine, auch bearbeitet oder
assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder
montiert; nicht assortierte Edelsteine
(ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, zur
Erleichterung der Versendung vorübergehend
aufgereiht.
71.04 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine
oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder
assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder
montiert; nicht assortierte synthetische oder
rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine,
zur Erleichterung der Versendung vorübergehend
aufgereiht.
71.05 Staub und Pulver, von natürlichen oder
synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen.
71.06 Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht
bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von
Pulver.
71.07 Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht
bearbeitet oder als Halbzeug.
71.08 Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet, als
Halbzeug oder in Form von Pulver.
71.09 Unedle Metalle oder Silber, mit Gold
plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.
71.10 Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder in
Form von Pulver.
71.11 Unedle Metalle, Silber oder Gold, mit Platin
plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.
71.12 Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen.
72.01 Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken
oder anderen Rohformen.
72.02 Ferrolegierungen.
- Ferromangan:
7202.19 - - sonstige
7202.60 - Ferronickel
7202.70 - Ferromolybdän
7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram
- andere:
7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan
7202.92 - - Ferrovanadium
7202.99 - - sonstige
72.03 Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene
Eisenerzerzeugnisse und andere
Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets
oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer
Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent,
in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen.
72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.
72.05 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen,
Eisen oder Stahl.
72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von
Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen
(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).
72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.
- mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
90 - - - geschmiedet
ex 7207.19 - - sonstige:
- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
19 - - - - geschmiedet
- - - Rohlinge für Profile:
39 - - - - geschmiedet
90 - - - andere
ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent
oder mehr Kohlenstoff:
- - mit rechteckigem (auch quadratischem)
Querschnitt, wobei die Breite weniger als
die zweifache Stärke mißt
19 - - - geschmiedet
- - sonstige, mit rechteckigem (nicht
quadratischem) Querschnitt:
39 - - - geschmiedet
- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:
59 - - - geschmiedet
- - Rohlinge für Profile:
79 - - - geschmiedet
90 - - sonstige
72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, kalt gewalzt, weder plattiert noch
überzogen.
ex 7209.90 - andere:
90 - - sonstige
72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder mit
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm
oder mehr, plattiert oder überzogen.
- verzinnt:
ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders
als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
19 - - - - sonstige
ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen:
- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
11 - - - mit Aluminiumzinklegierungen überzogen:
19 - - - andere
ex 7210.90 - andere:
- - sonstige:
- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders
als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten:
31 - - - - plattiert
33 - - - - verzinnt und bedruckt
35 - - - - mit Chrom oder Nickel überzogen
39 - - - - sonstige
72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus
rostfreiem Stahl.
ex 7218.90 - andere:
- - mit rechteckigem (auch quadratischem)
Querschnitt:
- - gewalzt oder stranggegossen:
- - - - mit einer Breite von weniger als der
zweifachen Stärke, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
11 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
13 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
- - - - andere, mit einem Gehalt in
Gewichtsprozent von:
15 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel
19 - - - - - weniger als 2,5% Nickel
- - sonstige:
50 - - - gewalzt oder stranggegossen
73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch
gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;
geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.
7301.10 - Spundwandeisen
73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen
(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
Eisen oder nicht legiertem Stahl:
ex 7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
10 - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.39 - - sonstige:
- - - andere:
20 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
rostfreiem Stahl:
ex 7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
10 - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.49 - - sonstige:
- - - andere:
30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus
anderem legierten Stahl:
ex 7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:
- - - andere:
30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.59 - - sonstige:
- - - andere:
50 - - - - mit angebrachten Fittings, für die
Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten
geeignet, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7304.90 - andere:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,
genietet, gefalzt oder mit einfach
aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder
Stahl.
ex 7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus rostfreiem Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem
Querschnitt, aus anderem legierten Stahl:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem
Querschnitt:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und
ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,
ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die
Elektrotechnik.
ex 7312.10 - Litzen, Seile und Kabel:
10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln
aufgemacht, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 7312.90 - andere:
10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln
aufgemacht, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,
Häkelnadeln, Stichel zum Sticken oder ähnliche
Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen
oder Stahl; Sicherheitsnadel, Stecknadeln und
ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
7319.20 - Sicherheitsnadeln
7319.30 - Stecknadeln und ähnliche Nadeln
7319.90 - andere
73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.
7310.10 - Blattfedern und Federblätter dafür
ex 7320.20 - Schraubenfedern:
ex 20) - - Matratzenfedern
ex 81) - - sonstige
ex 89)
ex 7320.90 - andere
73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und
Teile davon, aus Eisen oder Stahl.
ex 7324.10 - Abwaschbecken und Waschbecken, aus
rostfreiem Stahl:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7324.90 - andere, einschließlich Teile:
10 - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel
(ausgenommen Teile davon), für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.
ex 7326.20 - Waren aus Eisen- oder Stahldraht:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
74.01 Kupfermatten; Zementkupfer (gefälltes Kupfer).
74.02 Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden für die
elektrolytische Raffination.
74.03 Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,
unverarbeitet.
74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer.
74.05 Kupfervorlegierungen.
74.13 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus
Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für
die Elektrotechnik.
ex 7413.00
10 - mit angebrachten Fittings, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
74.16 Federn aus Kupfer.
74.19 Andere Waren aus Kupfer.
75.01 Nickelmatten, Nickeloxidsinter und andere
Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie.
75.02 Nickel, unverarbeitet.
75.03 Abfälle und Schrott, aus Nickel.
75.04 Pulver und Flitter, aus Nickel.
75.08 Andere Waren aus Nickel.
76.08 Rohre aus Aluminium.
ex 7608.10 - aus nicht legiertem Aluminium:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 7608.20 - aus Aluminiumlegierungen:
10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung
von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
78.01 Blei, unverarbeitet.
78.02 Abfälle und Schrott, aus Blei.
78.06 Andere Waren aus Blei.
79.01 Zink, unverarbeitet.
79.02 Abfälle und Schrott, aus Zink.
79.03 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink.
80.01 Zinn, unverarbeitet.
80.02 Abfälle und Schrott, aus Zinn.
81.01 Tungsten (Wolfram) und Waren daraus,
einschließlich Abfälle und Schrott.
81.02 Molybdän und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.03 Tantal und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.04 Magnesium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.05 Cobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse
der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren
daraus, einschließlich Abfälle und Schrott.
81.06 Bismut und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.07 Cadmium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.08 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle
und Schrott.
81.09 Zirkonium und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.10 Antimon und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.11 Mangan und Waren daraus, einschließlich
Abfälle und Schrott.
81.12 Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium,
Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium),
Rhenium und Thallium und Waren aus diesen
Metallen, einschließlich Abfälle und Schrott.
81.13 Cermets (Metallkeramiken) und Waren daraus,
einschließlich Abfälle und Schrott.
82.08 Messer und Schneidklingen für Maschinen oder
für mechanische Geräte.
8208.30 - für Küchenmaschinen oder für Maschinen für
die Nahrungsmittelindustrie
8208.40 - für Maschinen für die Landwirtschaft, den
Gartenbau oder für die Forstwirtschaft
8208.90 - andere
82.10 Handbetriebene mechanische Geräte, mit einem
Gewicht von 10 kg oder weniger, die zum
Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von
Speisen oder Getränken verwendet werden.
82.12 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen
(einschließlich Klingenrohlinge im Band).
83.02 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen
Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster,
Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren,
Koffer, Truhen, Kassetten u. dgl.; Hutablagen,
Huthaken, Konsolen und ähnliche Waren aus
unedlen Metallen; Laufrollen oder Laufräder,
mit Befestigungsvorrichtungen aus unedlen
Metallen; automatische Türschließer aus
unedlen Metallen.
ex 8302.10 - Scharniere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8302.20 - Laufrollen oder Laufräder:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Beschläge und ähnliche Waren:
ex 8302.42 - - andere, für Möbel geeignet:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8302.49 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
8302.60 - automatische Türschließer
83.07 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit
Fittings.
84.01 Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht
bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und
Apparate für die Isotopentrennung.
84.04 Hilfsapparate für Kessel der Nummer 84.02 oder
84.03 (zB Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser,
Abgasrückführungen); Kondensatoren für
Dampfmaschinen.
8404.20 - Kondensatoren für Dampfmaschinen
8404.90 - Teile
84.07 Hub- oder Rotationskolbenverbrennungsmotoren
mit Funkenzündung.
ex 8407.10 Motoren für Luftfahrzeuge:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.08 Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren).
ex 8408.10 - Motoren für den Antrieb von
Wasserfahrzeugen:
- - neu, mit einer Leistung von:
70 - - - mehr als 500 kW, aber nicht mehr als
1 000 kW
80 - - - mehr als 1 000 kW, aber nicht mehr als
5 000 kW
90 - - - mehr als 5 000 kW
ex 8408.90 - andere Motoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.09 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Motoren der Nummer 84.07 oder 84.08 geeignet.
8409.10 - für Motoren für Luftfahrzeuge
- andere:
8409.91 - - ausschließlich oder hauptsächlich für
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung geeignet
84.11 Turbo-Strahltriebwerke,
Turbo-Propellertriebwerke und andere
Gasturbinen.
- Turbo-Strahltriebwerke:
8411.11 - - mit einer Schubkraft von 25 kN oder
weniger
ex 8411.12 - - mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN:
- - - für zivile Luftfahrzeuge:
11 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
25 kN, aber nicht mehr als 44 kN
13 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
44 kN, aber nicht mehr als 132 kN
19 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als
132 kN
- Turbo-Propellertriebwerke:
ex 8411.21 - - mit einer Leistung von 1 100 kW oder
weniger
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
8411.22 - - mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW
- - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
11 - - - - mit einer Leistung von mehr als
1 100 kW, aber nicht mehr als 3 730 kW
19 - - - - mit einer Leistung von mehr als
3 730 kW
- andere Gasturbinen:
ex 8411.81 - - mit einer Leistung von 5 000 kW oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8411.82 - - mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 8411.91 - - von Turobstrahltriebwerken (Anm.: richtig:
Turbostrahltriebwerken) oder
Turbopropellertriebwerken:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8411.99 - - sonstige:
10 - - - von Gasturbinen für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.12 Andere Motoren und Kraftmaschinen.
8412.10 - Strahltriebwerke, ausgenommen
Turbo-Strahltriebwerke
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- hydraulische Motoren und Kraftmaschinen:
ex 8412.21 - - mit geradliniger Arbeitsweise
(Arbeitszylinder):
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- pneumatische Motoren und Kraftmaschinen:
ex 8412.31 - - mit geradliniger Arbeitsweise
(Arbeitszylinder):
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere:
ex 8412.80 - sonstige:
91 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8412.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.13 Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit
Flüssigkeitszähler und -messer; Hebewerke für
Flüssigkeiten.
- Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer
und Pumpen, zur Aufnahme solcher gebaut:
ex 8413.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.20 - Handpumpen, ausgenommen solche der
Unternummer 8413.11 oder 8413.19:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.30 - Treibstoff-, Schmiermittel- oder
Kühlmittelpumpen für
Kolbenverbrennungsmotoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.50 - andere stoßweise arbeitende
Verdrängerpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.60 - andere rotierende Verdrängerpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8413.70 - andere Zentrifugalpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Pumpen, Hebewerke für Flüssigkeiten:
ex 8413.81 - - Pumpen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 8413.91 - - für Pumpen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.14 Luft- und Vakuumpumpen, Luft- oder andere
Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder
Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator,
auch mit Filter.
ex 8414.10 - Vakuumpumpen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- - sonstige:
30 - - - Rotationskolbenpumpen,
Drehschieberpumpen, Molekularpumpen und
Wälzkolbenpumpen
ex 8414.20 - Luftpumpen für Hand- oder Fußbetrieb
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8414.30 - Kompressoren, wie sie bei
Kälteerzeugungsmaschinen verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Ventilatoren:
8414.51 - Tisch-, Boden-, Wand-, Fenster-, Decken- und
Dachventilatoren, mit eingebautem
Elektromotor mit einer Leistung von 125 W
oder weniger
ex 8414.59 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8414.80 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- - sonstige:
- - - Turbinenkompressoren:
21 - - - - einstufig
ex 8414.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.15 Klimageräte, bestehend aus einem
motorbetriebenen Ventilator und
Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und
des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft,
einschließlich solcher, bei denen der
Feuchtigkeitsgrad nicht gesondert einstellbar
ist.
- andere:
8415.51 - - mit Kälteerzeugungsvorrichtung und Ventil
zum Umkehren des Kühl-/Heizkreislaufes
ex 8415.82 - - sonstige, mit Kälteerzeugungsvorrichtung:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8415.83 - - ohne Kälteerzeugungsvorrichtung
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8415.90 - Teile:
10 - - für Klimageräte der Unternummer 8415.81,
8415.82 oder 8415.83, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
84.18 Kühlschränke, Tiefkühlschränke und andere
Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen
zur Kälteerzeugung, auch elektrische;
Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der
Nummer 84.15.
ex 8418.10 - kombinierte Kühl- und Tiefkühlschränke, mit
getrennten Außentüren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8418.30 - Tiefkühltruhen mit einem Rauminhalt von
800 l oder weniger:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8418.40 - Tiefkühlschränke mit einem Rauminhalt von
900 l oder weniger:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Maschinen, Apparate, Geräte und
Einrichtungen zur Kälteerzeugung;
Wärmepumpen:
8418.61 - - Kompressor-Kälteerzeugungsvorrichtungen,
mit einem Kondensator in Form eines
Wärmeaustauschers
(Kompressionswärmepumpen)
8418.69 - - sonstige
- Teile:
8418.99 - - sonstige
84.19 Apparate, Vorrichtungen und
Laboreinrichtungen, auch mit elektrischer
Heizung, zur Behandlung von Stoffen durch auf
einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge,
wie Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren,
Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren,
Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren
oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsgeräte;
nicht elektrische Wasserdurchlauferhitzer und
Warmwasserspeicher.
- Trockner:
8419.31 - - für landwirtschaftliche Erzeugnisse
8419.32 - - für Holz, Papiermasse, Papier oder Pappe
8419.39 - - sonstige
8419.50 - Wärmeaustauscher
8419.60 - Apparate und Vorrichtungen zum Verflüssigen
von Luft oder anderen Gasen
- andere Apparate und Vorrichtungen:
8419.81 - - für die Zubereitung von heißen Getränken
oder zum Kochen oder Erwärmen von Speisen
8419.89 - - sonstige
8419.90 - Teile
84.21 Zentrifugen, einschließlich
Zentrifugaltrockner, Apparate zum Filtern oder
Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen.
- Zentrifugen, einschließlich
Zentrifugaltrockner:
ex 8421.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Apparate zum Filtern oder Reinigen von
Flüssigkeiten:
ex 8421.21 - - zum Filtern oder Reinigen von Wasser:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.23 - - Ölfilter und Treibstoffilter, für
Kolbenverbrennungsmotoren:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Apparate zum Filtern oder Reinigen von
Gasen:
ex 8421.31 - - Luftansaugfilter für
Kolbenverbrennungsmotoren
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8421.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
8421.99 - - sonstige
84.24 Mechanische Apparate (auch für Handbetrieb)
zum Verteilen, Versprühen oder Zerstäuben von
Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöschgeräte,
auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche
Apparate; Sandstrahlmaschinen,
Dampfstrahlapparate u. dgl.
ex 8424.10 - Feuerlöschgeräte, auch mit Füllung:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8424.90 - Teile
84.25 Flaschenzüge, Zugwinden und Spille; Hubwinden.
- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum
Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:
ex 8425.11 - - mit Elektromotor:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- andere Zugwinden, Spille:
ex 8425.31 - - mit Elektromotor:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Hubwinden; Hebevorrichtungen, wie sie zum
Hochziehen von Fahrzeugen verwendet werden:
ex 8425.42 - - andere Hubwinden, hydraulisch betrieben:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8425.49 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.26 Derrickkrane, Laufkranke (Anm.: richtig:
Laufkrane), Portalkrane,
Verladebrücken und andere Krane,
einschließlich Kabelkrane; Hubportale,
Portalhubkarren und Krankarren.
- andere Maschinen und Geräte:
8426.99 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
84.28 Andere Maschinen und Geräte zum Heben,
Verladen, Entladen oder Fördern (zB Aufzüge,
Rolltreppen, Stetigförderer und
Seilschwebebahnen).
ex 8428.10 - Personen- und Lastenaufzüge:
10 - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.20 - pneumatische Stetigförderer
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Stetigförderer für Waren aller Art:
ex 8428.33 - - sonstige, mit Förderband:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8428.90 - andere Maschinen und Geräte:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.31 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25 bis
84.30 geeignet.
8431.10 - für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.25
- für Maschinen oder Geräte der Nummer 84.28:
8431.31 - - für Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder
Rolltreppen
ex 8431.39 - - sonstige:
90 - - - andere
- für Maschinen oder Geräte der
Nummer 84.26, 84.29 oder 84.30:
8431.49 - - sonstige
84.45 Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von
Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren
oder Zwirnen sowie andere Maschinen zur
Herstellung von Spinnstoffgarnen; Maschinen
zum Spulen (einschließlich
Schußspulmaschinen), Wickeln oder Haspeln von
Spinnstoffen und Maschinen zur Vorbereitung
von Spinnstoffgarnen für die Verwendung auf
Maschinen der Nummer 84.46 oder 84.47.
84.46 Webmaschinen (Webstühle).
84.47 Maschinen zur Herstellung von Wirk- oder
Strickwaren, Nähgewirken, Gimpen, Tüllen,
Spitzen, Stickereien, Posamentierwaren,
Flechtwaren oder Netzwaren sowie
Tuftingmaschinen.
- Rundwirk- und Rundstrickmaschinen:
8447.11 - - mit einem Zylinderdurchmesser von 165 mm
oder weniger
8447.12 - - mit einem Zylinderdurchmesser von mehr als
165 mm
ex 8447.20 - Flachwirk- und Flachstrickmaschinen;
Maschinen zur Herstellung von Nähwirken:
- sonstige:
91 - - - Kettenwirk- und Kettenstrickmaschinen
(einschließlich Raschel)
93 - - - Cottonmaschinen
99 - - - andere
8447.90 - andere
84.48 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der
Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 (zB
Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und
Schußfadenwächter und Webschützenwechsler);
Teile und Zubehör, ausschließlich oder
hauptsächlich für Maschinen und Apparate
dieser Nummer oder für Maschinen der
Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47 geeignet
(zB Spindeln und Spindelflügel,
Kratzengarnituren, Kämme, Nadelstäbe,
Spinndüsen, Webschützen, Schäfte und Lizten,
Nadeln und Platinen).
- Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen
der Nummer 84.44, 84.45, 84.46 oder 84.47:
8448.11 - - Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen;
Kartenreduziervorrichtungen,
Kartenschlagmaschinen,
Kartenkopiermaschinen und
Kartenbindemaschinen dafür
8448.19 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Maschinen der
Nummer 84.45 oder für deren Hilfsmaschinen
und -apparate:
8448.31 - - Kratzengarnituren
8448.32 - - für Maschinen zur Aufbereitung von
Spinnstoffen, ausgenommen
Kratzengarnituren
8448.33 - - Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und
Ringläufer
8448.39 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Webmaschinen
(Webstühle) oder deren Hilfsmaschinen und
-apparate:
8448.41 - - Webschützen
8448.42 - - Kämme (Riete), Litzen und Schäfte
8448.49 - - sonstige
- Teile und Zubehör für Maschinen der
Nummer 84.47 oder für deren Hilfsmaschinen
und -apparate:
8448.51 - - Platinen, Nadeln und andere Waren zur
Maschenbildung
8448.59 - - sonstige
84.49 Maschinen und Apparate zur Herstellung oder
Fertigbehandlung von Filz oder Vliesstoffen
(als Meterware oder geformt), einschließlich
Maschinen und Apparate zur Herstellung von
Filzhüten; Formen für die Hutmacherei.
84.52 Nähmaschinen, ausgenommen Fadenheftmaschinen
der Nummer 84.40; Möbel, Sockel und Deckel,
für Nähmaschinen besonders vorgerichtet;
Nähmaschinennadeln.
84.53 Maschinen und Apparate zum Aufbereiten,
Gerben, Zurichten oder Bearbeiten von Häuten,
Fellen oder Leder oder zur Herstellung oder
Reparatur von Schuhen oder anderen Waren aus
Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen
Nähmaschinen.
84.56 Werkzeugmaschinen für die abtragende
Bearbeitung von Stoffen aller Art durch
Laserstrahl oder anderen Licht- oder
Photonenstrahl, durch Ultraschall, durch
Elektroerosion, durch elektrochemische
Verfahren, durch Elektronen-, Ionen- oder
Plasmastrahl.
84.60 Werkzeugmaschinen zum Abgraten, Entgraten,
Schärfen, Schleifen, Honen, Läppfen, Polieren
und zur anderen Fertigbearbeitung von
Metallen, gesinterten Metallcarbiden oder
Cermets (Metallkeramiken) mit Hilfe von
Schleifmaschinen, Schleif- oder
Poliermaschinen, ausgenommen Maschinen zur
Herstellung oder Fertigbearbeitung von
Verzahnungen der Nummer 84.61.
- Planschleifmaschinen, in einer der Achsen
mit einer Genauigkeit von mindestens 0,01 mm
verstellbar:
8460.11 - - numerisch gesteuert
84.64 Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von
Steinen, keramischen Waren, Beton,
Asbestzement oder ähnlichen mineralischen
Stoffen oder für die Kaltbearbeitung von Glas.
84.67 Handwerkzeuge mit Preßluftantrieb oder
eingebautem nichtelektrischem Motor.
- andere Handwerkzeuge:
8467.81 - - Kettensägen
8467.89 - - sonstige
- Teile:
8467.91 - - von Kettensägen
8467.92 - - von Preßluft-Handwerkzeugen
8467.99 - - sonstige
84.69 Schreibmaschinen und
Textverarbeitungsmaschinen
84.71 Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und
Einheiten davon; magnetische oder optische
Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf
Datenträgern in codierter Form sowie Maschinen
zur Verarbeitung solcher Daten, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen.
84.73 Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer,
Schutzhüllen u. dgl.), ausschließlich oder
hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der
Nummern 84.69 bis 84.72 geeignet.
8473.30 - Teile und Zubehör für Maschinen und Apparate
der Nummer 84.71
84.75 Maschinen für den Zusammenbau von mit einem
Glaskolben oder Glasrohr ausgestatteten
elektrischen Lampen oder Röhren,
Elektronenröhren oder Photoblitzlichtlampen;
Maschinen und Apparate für die Herstellung
oder Warmbearbeitung von Glas oder Glaswaren.
84.77 Maschinen und Apparate für die Bearbeitung von
Kautschuk oder Kunststoffen oder für die
Herstellung von Waren aus diesen Stoffen, in
diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
8477.10 - Spritzgußmaschinen
8477.20 - Extruder
84.78 Maschinen und Apparate für die Aufbereitung
oder Verabeitung (Anm.: richtig:
Verarbeitung) von Tabak, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
84.79 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit
eigener Funktion, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen.
8479.10 - Maschinen, Apparate und Geräte für den
Straßen- und Wegebau, Hoch- und Tiefbau oder
ähnliche Arbeiten
- andere Maschinen, Apparate und Geräte:
8479.89 - - sonstige
8479.90 - Teile
84.81 Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder
Schlauchleitungen, Dampfkessel,
Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter,
einschließlich Druckreduzierventile und
thermostatisch gesteuerte Ventile.
8481.90 - Teile
84.83 Wellen (einschließlich Nockenwellen und
Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse (auch
mit eingebautem Wälzlager), Gleitlager und
Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen,
Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch
in Form von Wechselgetrieben oder anderen
regelbaren Getrieben, einschließlich
Drehmomentwandler, Kugelrollspindeln;
Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,
einschließlich Rollenblöcke für Flaschenzuge;
Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen
(einschließlich Kreuz- oder Kardangelenke).
ex 8483.10 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und
Kurbelwellen) und Kurbeln:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.30 - Lagergehäuse ohne eingebaute Wälzlager;
Gleitlager und Lagerschalen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.40 - Getriebe auch in Form von Wechselgetrieben
oder anderen regelbaren Getrieben,
einschließlich Drehmomentwandler;
Kugelrollspindeln:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.50 - Schwungräder und Riemen- oder Seilscheiben,
einschließlich Rollenblöcke für
Flaschenzuge:
10 - - Riemen- oder Seilscheiben für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.60 - Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen
(einschließlich Kreuz- oder Karadangelenke)
(Anm.: richtig: Kardangelenke):
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8483.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.84 Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder
Zusammenstellungen von Dichtungen
verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in
Beuteln, Säckchen oder ähnlichen
Umschließungen
ex 8484.10 - metalloplastische Dichtungen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8484.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
84.85 Teile von Maschinen, Apparaten oder
mechanischen Geräten, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen,
ausgenommen Teile mit elektrischen
Anschlußstücken, Isolierteilen, Wicklungen,
Kontakten oder anderen wesentlichen Merkmalen
elektrotechnischer Waren.
8485.90 - andere
85.01 Elektromotoren und elektrische Generatoren
(ausgenommen Stromerzeugungsaggregate).
ex 8501.20 - Allstrommotoren (Universalmotoren), mit
einer Leistungen von mehr als 37,5 W:
10 - - mit einer Leistungen von mehr als 735 W,
aber nicht mehr als 150 kW, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Gleichstrommotoren;
Gleichstromgeneratoren:
ex 8501.31 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger:
10 - - - Motoren mit einer Leistung von mehr als
735 W, Gleichstromgeneratoren, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.32 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis
einschließlich 75 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.33 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis
einschließlich 375 kW:
10 - - - Motoren mit einer Leistung von 150 kW
oder weniger und Generatoren, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.34 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kW:
10 - - - Generatoren für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- - - andere:
50 - - - Fahrmotoren
8501.40 - andere Einphasen-Wechselstrommotoren
- andere Mehrphasen-Wechselstrommotoren:
8501.51 - - mit einer Leistung von 750 W oder weniger
ex 8501.52 - - mit einer Leistung von mehr als 750 W bis
einschließlich 75 kW:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.53 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kW:
10 - - - mit einer Leistung von 150 kW oder
weniger, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
- Wechselstromgeneratoren:
ex 8501.61 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.62 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis
einschließlich 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8501.63 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA
bis einschließlich 750 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
85.02 Stromerzeugungsaggregate und elektrische
rotierende Umformer.
- Stromerzeugungsaggregate mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Dieselmotoren oder
Halbdieselmotoren):
ex 8502.11 - - mit einer Leistung von 75 kVA oder
weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.12 - - mit einer Leistung von mehr als 75 kVA
bis einschließlich 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.13 - - mit einer Leistung von mehr als 375 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.20 - Stromerzeugungsaggregate mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.30 - andere Stromerzeugungsaggregate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8502.40 - rotierende Umformer:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.03 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Maschinen der Nummer 85.01 oder 85.02
geeignet.
85.04 Elektrische Transformatoren, elektrische
ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie
Drosselspulen und andere
Selbstinduktionsspulen.
ex 8504.10 - Vorschaltgeräte für Entladungslampen oder
-röhren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Transformatoren:
ex 8504.31 - - mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.32 - - mit einer Leistung von mehr als 1 kVA bis
einschließlich 16 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.33 - - mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis
einschließlich 500 kVA:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.40 - ruhende Umformer:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8504.50 - andere Drosselspulen und andere
Selbstinduktionsspulen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.07 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich
Separatoren dafür, auch in quadratischer oder
rechteckiger Form.
ex 8507.10 - Bleiakkumulatoren, wie sie zum Starten von
Kolbenverbrennungsmotoren verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.20 - andere Bleiakkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.30 - Nickel-Cadmium-Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.40 - Nickel-Eisen-Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.80 - andere Akkumulatoren:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8507.90 - Teile:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.11 Elektrische Zünd- und Startvorrichtungen, wie
sie für Verbrennungsmotoren mit Funkenzündung
oder Kompressionszündung verwendet werden (zB
Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen,
Zündkerzen, Glühkerzen und Anlasser);
Lichtmaschinen (zB Dynamos und
Wechselstromgeneratoren) und Lade- oder
Rückstromschalter, wie sie zusammen mit
solchen Motoren verwendet werden.
ex 8511.10 - Zündkerzen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.20 - Magnetzünder; Lichtmagnetzünder;
Schwungmagnetzünder:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.30 - Verteiler; Zündspulen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.40 - Anlasser und Anlasser-Lichtmaschinen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.50 - andere Lichtmaschinen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8511.80 - andere Vorrichtungen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.14 Elektrische Industrie-, Gewerbe- oder
Laboratiumsöfen (einschließlich Öfen zur
thermischen Behandlung von Stoffen durch
Induktion oder durch kapazitiven Widerstand);
andere Industrie-, Gewerbe- oder
Laboratoriumsapparate zur thermischen
Behandlung von Stoffen durch Induktion oder
durch kapazitiven Widerstand.
85.15 Maschinen und Apparate zum Löten oder
Schweißen (auch zum Schneiden geeignet),
elektrisch (einschließlich solcher mit
elektrisch aufgeheiztem Gas arbeitend) oder
mit Laserstrahl oder anderem Licht- oder
Photonenstrahl, mit Ultraschall, mit
Elektronenstrahl, mit Magnetimpulsen oder mit
Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen
und Apparate zum Heißversprühen von Metallen
oder Metallcarbiden.
- Maschinen und Apparate zum Lichtbogen- oder
Plasmastrahlschweißen von Metallen:
8515.31 - - voll- oder halbautomatisch arbeitend
8515.39 - - sonstige
8515.80 - andere Maschinen und Apparate
8515.90 - Teile
85.18 Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür;
Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopfhörer,
Ohrhörer und Mikrophon-Hörer-Kombinationen;
elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische
Tonverstärkergeräte und -anlagen.
ex 8518.10 - Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Lautsprecher, auch in Gehäusen:
ex 8518.21 - - Einzellautsprecher in Gehäusen:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.22 - - zwei oder mehr Lautsprecher in einem
gemeinsamen Gehäuse:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.29 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.30 - Kopfhörer, Ohrhörer und
Mikrophon-Hörer-Kombinationen
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.40 - elektrische Tonfrequenzverstärker:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8518.50 - elektrische Tonverstärkergeräte und
-anlagen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8518.90 - Teile
85.19 Plattenspieler, Kassettenabspielgeräte und
andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute
Tonaufnahmevorrichtung.
8519.10 - Plattenspieler mit Verstärker für Münz- oder
Spielmarkeneinwurf
- andere Plattenspieler mit Verstärker:
8519.21 - - ohne Lautsprecher
8519.29 - - sonstige
8519.40 - Diktat-Wiedergabegeräte
85.20 Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte,
auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung.
8520.10 - Diktiergeräte, nur zum Betrieb mit außerhalb
liegender Stromquelle
ex 8520.90 - andere:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.21 Videogeräte zur Bild- oder Bild- und
Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit
eingebautem Videosignalempfangsteil (Tuner).
ex 8521.10 - Magnetbandgeräte:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
8521.90 - andere
85.22 Teile und Zubehör für Geräte der Nummern 85.19
bis 85.21
85.25 Sendegeräte für Funktelephonie,
Funktelegraphie, Rundfunk oder Fernsehen,
auch mit eingebautem Empfangsgerät oder
Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät;
Fernsehkameras.
85.26 Radargeräte, Funknavigationsgeräte und
Funkfernsteuergeräte.
85.27 Empfangsgeräte für Funktelephonie,
Funktelegraphie oder Rundfunk, auch in
einem gemeinsamen Gehäuse mit einem
Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder
einer Uhr kombiniert.
- Rundfunkempfangsgeräte, die unabhänig von
einer außerhalb liegenden Stromquelle
arbeiten können, einschließlich solcher, die
auch für den Funktelephonie- oder
Funktelegraphieempfang geeignet sind:
ex 8527.11 - - mit einem Tonaufnahme- oder
Tonwiedergabegerät kombiniert:
10 - - mit laseroptischem Lesesystem
8527.90 - andere Geräte
85.29 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für
Geräte der Nummern 85.25 bis 85.28 geeignet.
ex 8529.10 - Antennen und Antennenreflektoren aller Art;
Teile, die zur Verwendung mit diesen Waren
geeignet sind:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8529.90 - andere:
10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus
zwei oder mehr befestigten oder
zusammengefügten Teilen oder Stücken
bestehen, für Geräte in den
Unternummern 8526 10 11, 8526 10 13,
8526 10 19, 8526 91 11, 8526 91 19 und
8526 92 10, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
85.30 Elektrische Signalgeräte (andere als für die
Nachrichtenübermittlung), Sicherungs-,
Kontroll- oder Steuergeräte, für Schienen- und
ähnliche Wege, Straßen, Binnenwasserwege,
Parkeinrichtungen, Hafenanlagen oder
Flugplätze (ausgenommen solche der
Nummer 86.08).
85.31 Akustische oder visuelle elektrische
Signalgeräte (zB Läutwerke, Sirenen,
Meldetafeln, Diebstahlalarmgeräte,
Feuermelder), ausgenommen solche der
Nummer 85.12 oder 85.30.
85.32 Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder
andere einstellbare Kondensatoren.
8532.90 - Teile
85.33 Elektrische Wiederstände (Anm.: richtig:
Widerstände) (einschließlich)
Rheostate und Potentiometer), ausgenommen
Heizwiderstände.
8533.90 - Teile
85.39 Elektrische Glühlampen, Entladungslampen und
-röhren, einschließlich innenverspiegelte
Scheinwerferlampen und Ultraviolett- oder
Infrarotlampen und -röhren; Bogenlampen.
ex 8539.10 - innenverspiegelte Scheinwerferlampen:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.40 Elektronenröhren mit Glühkathode, Kaltkathode
oder Photokathode (zB Vakuumröhren, Röhren mit
Dampf- oder Gasfüllung,
Quecksilberdampfgleichrichterlampen und
-kleinröhren, Kathodenstrahlröhren,
Fernsehbildaufnahmeröhren).
- Kathodenstrahl-Fernsehbildröhren,
einschließlich Kathodenstrahlröhren für
Videomonitoren:
8540.11 - - für mehrfarbiges Bild
8540.20 - Fernsehbildaufnahmeröhren; Bildwandler- und
bildverstärkerröhren; andere
Photokathodenröhren
- Höchstfrequenzröhren (zB Magnetrone,
Klystrone, Wanderfeldröhren und
Carcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte
Röhren:
8540.41 - - Magnetrone
8540.42 - - Klystrone
- Teile:
8540.91 - - von Kathodenstrahlröhren
8540.99 - - sonstige
85.43 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener
Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder
genannt noch inbegriffen.
ex 8543.80 - andere Maschinen und Apparate:
10 - - Flugschreiber, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 8543.90 - Teile:
10 - - Baugruppen und Unterbaugruppen, die aus
zwei oder mehr befestigten oder
zusammengefügten Teilen oder Stücken
bestehen, für Flugschreiber, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
85.44 Isolierte (einschließlich lackierte oder
eloxierte) Drähte, Kabel (einschließlich
Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische
Leiter, auch mit Anschlußstücken;
Lichtleitkabel aus einzeln ummantelten
optischen Fasern, auch elektrische Leiter
enthaltend oder mit Anschlußstücken versehen.
ex 8544.30 - Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, wie
sie für Fahrzeuge, Luftfahrzeuge oder
Wasserfahrzeuge verwendet werden:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
86.09 Warenbehälter (Container), einschließlich
solcher für den Transport von Flüssigkeiten,
speziell für eine oder mehrere
Beförderungsarten gebaut und ausgestattet.
87.02 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn
oder mehr Personen, einschließlich des
Fahrzeuglenkers.
ex 8702.10 - mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
- - mit einem Hubraum von 2 500 ccm oder
weniger:
91 - - - neue
87.03 Kraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die
hauptsächlich für die Beförderung von Personen
gebaut sind (andere als solche der
Nummer 87.02), einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen.
8703.10 - Fahrzeuge, besonders für das Fahren auf
Schnee gebaut; Fahrzeuge, besonders für die
Beförderung von Personen auf Golfplätzen
gebaut und ähnliche Fahrzeuge
- andere Fahrzeuge, mit
Hubkolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8703.24 - - mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm:
10 - - - neue
- andere Fahrzeuge, mit
Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8703.33 - - mit einem Hubraum von mehr als 2 500 ccm:
- - - neue
11 - - - motorisierte Wohnwagenanhänger
87.04 Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung.
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder
Halbdieselmotoren):
ex 8704.21 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 5 t oder weniger:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.22 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 5 t, aber nicht mehr als
20 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.23 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 20 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
- andere, mit Kolbenverbrennungsmotoren mit
Funkenzündung:
ex 8704.31 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 5 t oder weniger:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8704.32 - - mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 5 t:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
87.09 Werkskarren, mit eigenem Antrieb, ohne Hebe-
oder Arbeitsvorrichtungen, wie sie in
Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf
Flugplätzen zum Befördern von Waren auf kurzen
Strecken verwendet werden; Zugkarren, wie sie
auf Bahnsteigen verwendet werden; Teile davon.
- Karren:
ex 8709.11 - - elektrische:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
ex 8709.19 - - sonstige:
10 - - - besonders für die Beförderung von
hochradioaktiven Stoffen konstruiert
8709.90 - Teile
88.01 Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge,
Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne
eigenen Antrieb.
ex 8801.10 - Segelflugzeuge und Hängegleiter:
10 - - für den zivilen Gebrauch
8801.90 - andere
88.02 Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber,
Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich
Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart.
- Hubschrauber:
ex 8802.11 - - mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder
weniger:
10 - - - zivile Hubschrauber
ex 8802.12 - - mit einem Leergewicht von mehr als
2 000 kg:
10 - - - zivile Hubschrauber
ex 8802.20 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von 200 kg oder weniger:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
ex 8802.30 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg bis
einschließlich 15 000 kg:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
ex 8802.40 - Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit
einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg:
10 - - Zivilluftfahrzeuge
8802.50 - Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten)
und ihre Träger für den Raumstart
88.03 Teile von Waren der Nummer 88.01 oder 88.02.
ex 8803.10 - Propeller und Rotoren sowie Teile davon:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.20 - Fahrgestelle und Teile davon:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.30 - andere Teile von Flugzeugen oder
Hubschraubern:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 8803.90 - andere:
- - sonstige:
91 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen und in Hängegleitern
88.05 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Apparate
und Vorrichtungen für Decklandungen von
Luftfahrzeugen und ähnliche Apparate und
Vorrichtungen; Flugsimulatoren, Teile dieser
Waren.
90.01 Optische Fasern und optische Faserbündel;
optische Faserkabel, andere als die der
Nummer 85.44; Folien und Platten aus
polarisierenden Stoffen; Linsen
(einschließlich Kontaktlinsen), Prismen,
Spiegel und andere optische Elemente, aus
Stoffen aller Art, nicht gefaßt, ausgenommen
nicht optisch bearbeitete Elemente aus Glas.
9001.10 - optische Fasern, optische Faserbündel und
-kabel
9001.30 - Kontaktlinsen
9001.90 - andere
90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische
Elemente, aus Stoffen aller Art, gefaßt, für
Instrumente oder Apparate, ausgenommen nicht
optisch bearbeitete Elemente aus Glas.
9002.90 - andere
90.06 Photographische (andere als
kinematographische) Aufnahmeapparate;
photographische Blitzlichtgeräte und
Photoblitzlichtlampen, andere als
Entladungslampen der Nummer 85.39.
90.07 Kinematographische Aufnahmeapparate und
Projektoren, auch mit eingebauten Tonaufnahme-
oder Tonwiedergabegeräten.
- Aufnahmeapparate:
9007.11 - - für Filme mit einer Breite von weniger als
16 mm oder für Doppel-8 mm-Filme
9007.19 - - sonstige
90.08 Stehbildprojektoren; photographische (andere
als kinematographische) Vergrößerungs- und
Verkleinerungsapparate.
9008.10 - Projektoren für Diapositive
9008.20 - Lesegeräte für Mikrofilm, Mikrofiche oder
andere Mikroträger, auch für die Herstellung
von Kopien geeignet
9008.30 - andere Stehbildprojektoren
9008.90 - Teile und Zubehör
90.09 Photokopierapparate mit optischem System oder
für das Kontaktverfahren sowie
Thermokopiergeräte.
9009.90 - Teile und Zubehör
90.14 Kompasse, einschließlich Navigationskompasse;
andere Navigationsinstrumente und -apparate.
ex 9014.10 - Kompasse, einschließlich Navigationskompasse
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9014.20 - Instrumente und Apparate für die Luft- oder
Weltraumnavigation (ausgenommen Kompasse)
9014.90 - Teile und Zubehör
90.18 Instrumente, Apparate und Geräte, für
medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Verwendung,
einschließlich Szintigraphen und andere
elektromedizinische Apparate sowie Aparate
(Anm.: richtig: Apparate) zur Prüfung des
Sehvermögens.
90.19 Apparate und Geräte für die Mechanotherapie;
Massageapparate und -kleingeräte; Apparate und
Geräte für Psychotechnik, Ozontherapie,
Sauerstofftherapie, Aerosoltherapie und
künstliche Beatmung sowie andere Apparate und
Geräte für die Atmungstherapie.
90.20 Andere Atmungsgeräte und Gasmasken,
ausgenommen Schutzmasken, die weder
mechanische Teile noch auswechselbare Filter
ausweisen.
90.21 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen,
einschließlich Krücken,
medizinisch-Chirurgische Gürtel und Bänder;
Schienen und andere Vorrichtungen zur
Behandlung von Knochenbrüchen; künstliche
Körperteile; Schwerhörigengeräte und andere
Apparate und Vorrichtungen, die zur Behebung
von Funktionsschäden oder Gebrechen in der
Hand oder am Körper getragen oder in diesen
eingepflanzt werden.
- künstliche Gelenke und andere Apparate und
Vorrichtungen für die Orthopädie oder
Behandlung von Knochenbrüchen:
9021.11 - - Künstliche Gelenke
9021.19 - - sonstige
- künstliche Zähne und Zahnprothesen:
9021.29 - - sonstige
9021.30 - andere künstliche Körperteile
9021.40 - Schwerhörigengeräte, ausgenommen Teile und
Zubehör
9021.50 - Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und
Zubehör
9021.90 - andere
90.22 Röntgenapparate oder Apparate, die Alpha-,
Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für
medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Zwecke,
einschließlich der Apparate für die
Strahlenphotographie oder die
Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere
Vorrichtungen zur Erzeugung von
Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren,
Steuerpulte und Bedienungstische, Bildschirme,
Tische, Sessel u. dgl., für die Untersuchung
und Behandlung.
90.24 Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der
Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,
Elastizität oder anderer mechanischer
Eigenschaften von Materialien (zB Metallen,
Holz, Spinnstoffen, Papier und Kunststoffen).
9024.90 - Teile und Zubehör
90.25 Dichtemesser, Aräometer, Senkwaagen und
ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer,
Pyrometer, Barometer, Hygrometer und
Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung,
auch miteinander kombiniert.
- Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen
Instrumenten kombiniert:
ex 9025.11 - - mit Flüssigkeitsfüllung, direkt ablesbar
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.19 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.20 - Barometer, nicht mit anderen Instrumenten
kombiniert:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9025.80 - andere Instrumente:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9025.90 - Teile und Zubehör
90.26 Instrumente und Apparate zum Messen oder
Kontrollieren von Durchfluß, Standhöhe, Druck
oder von anderen veränderlichen Größen von
Flüssigkeiten oder Gasen (zB
Durchflußmengenmesser, Standanzeiger,
Manometer und Wärmemengenmesser), ausgenommen
Instrumente und Apparate der Nummer 90.14,
90.15, 90.28 or (Anm.: richtig: oder) 90.32.
ex 9026.10 - zum Messen oder Kontrollieren von Durchfluß
oder Standhöhe von Flüssigkeiten:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9026.20 - zum Messen oder Kontrollieren des Druckes:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9026.80 - andere Instrumente oder Apparate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
9026.90 - Teile und Zubehör
90.27 Instrumente, Apparate und Geräte für
physikalische oder chemische Untersuchungen
(zB: Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer
und Gas- oder Rauchanalysenapparate);
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen
oder Prüfen der Viskosität, Porosität,
Dehnung, Oberflächenspannung u. dgl.;
Instrumente und Apparate für kalorimetrische,
akustische oder photometrische Messungen
(einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome.
90.29 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.;
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser,
ausgenommen solche der Nummer 90.14 oder
90.15; Stroboskope.
ex 9029.10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter,
Kilometerzähler, Schrittzähler u. dgl.:
10 - - elektrische oder elektronische
Tourenzähler, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9029.20 - Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
- - Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9029.90 - Teile und Zubehör
10 - - von Tourenzählern, Tachometern und anderen
Geschwindigkeitsmessern, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.30 Oszilloskope, Spektralanalysengeräte und
andere Instrumente, Apparate und Geräte zum
Messen oder Kontrollieren elektrischer Größen,
ausgenommen Zähler der Nummer 90.28;
Instrumente und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-,
kosmischen oder anderen ionisierenden
Strahlen.
ex 9030.10 - Instrumente und Apparate zum Messen oder zum
Nachweis von ionisierenden Strahlen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.20 - Kathodenstrahloszilloskope und
Kathodenstrahloszillographen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente und Apparate zum Messen
oder Kontrollieren der Spannung, der
Stromstärke, des Widerstandes oder der
Leistung, ohne Registriervorrichtung:
ex 9030.31 - - Multimeter:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.39 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.40 - andere Instrumente und Apparate, besonders
für die Fernmeldetechnik gebaut (zB
Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser,
Verzerrungsmesser und
Geräuschspannungsmesser):
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente und Apparate:
ex 9030.81 - - mit Registriervorrichtung:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.89 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9030.90 - Teile und Zubehör:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.31 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
zum Messen oder Kontrollieren, in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen; Profilprojektoren.
ex 9031.80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und
Maschinen
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9031.90 - Teile und Zubehör
10 - - von Instrumenten, Apparaten, Geräten und
Maschinen der Unternummer 9031 80, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.32 Instrumente, Apparate und Geräte zum
selbsttätigen Regeln oder Kontrollieren
ex 9032.10 - Thermostate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.20 - Druckregel und -kontrollapparate:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- andere Instrumente, Apparate und Geräte:
ex 9032.81 - - hydraulische oder pneumatische:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.89 - - sonstige:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9032.90 - Teile und Zubehör:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
90.33 Teile und Zubehör von Maschinen, Apparaten,
Geräten und Instrumenten des Kapitels 90, in
diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen.
91.04 Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren für
Land-, Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeuge
ex 9104.00 10 - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
91.09 Andere Uhrwerke, vollständig und
zusammengebaut.
- mit Baterie- (Anm.: richtig: Batterie-),
Akkumulator- oder Netzbetrieb:
ex 9109.19 - - sonstige:
10 - - - mit einer Breite oder einem Durchmesser
von 50 mm oder weniger, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9109.00 - andere:
10 - - mit einer Breite oder einem Durchmesser
von 50 mm oder weniger, für die Verwendung
in Zivilluftfahrzeugen
92.08 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln,
mechanische singende Vögel, singende Sägen und
andere Musikinstrumente, in anderen Nummern
dieses Kapitels nicht erfaßt; Lockpfeifen
aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und
andere Mundblasinstrumente für Signalzwecke.
92.09 Teile (zB Musikwerke für Spieldosen) und
Zubehör (zB Karten, Scheiben und Walzen für
mechanische Instrumente) von
Musikinstrumenten; Metronome, Stimmgabeln und
Stimmpfeifen aller Art.
- andere:
9209.92 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.02
9209.93 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.03
9209.94 - - Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
der Nummer 92.07
9209.99 - - sonstige
94.01 Sitzmöbel (ausgenommen Waren der
Nummer 94.02), einschließlich solcher, die in
Liegemöbel umgewandelt werden können, und
Teile davon.
ex 9401.10 - Sitze, wie sie in Luftfahrzeugen verwendet
werden:
10 - - nicht lederbezogen, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
94.02 Medizinische, chirurgische, zahnmedizinische
oder veterinärmedizinische Möbel (zB
Operationstische, Untersuchungstische und
Spitalsbetten mit mechanischen Vorrichtungen,
zahnärztliche Behandlungsstühle); Stühle für
Friseursalons und ähnliche Stühle, die sowohl
Schwenk- als auch Kipp- und Hebevorrichtungen
besitzen; Teile dieser Waren.
94.03 Andere Möbel und Teile davon.
ex 9403.20 - andere Metallmöbel:
10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9403.70 - Kunststoffmöbel:
10 - - - für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
94.05 Beleuchtungskörper (einschließlich
Scheinwerfer) und Teile davon, anderweitig
weder genannt noch inbegriffen;
Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete
Namensscjoöder. beleuchtete Namensschilder u.
dgl., mit festmontierter Lichtquelle, sowie
anderweitig weder genannte noch inbegriffene
Teile davon.
ex 9405.10 - Luster und andere elektrische Decken- oder
Wandleuchten, ausgenommen solche für
öffentliche Plätze oder Verkehrswege:
10 - - aus unedlem Metall oder Kunststoff, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
ex 9405.60 - Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete
Namensschilder u. dgl.:
10 - - Reklameleuchten, Leuchtschilder,
beleuchtete Namensschilder u. dgl. aus
unedlem Metall oder Kunststoff, für die
Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
- Teile:
ex 9405.92 - - aus Kunststoffen:
10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10
oder 9405 60, für die Verwendung in
Zivilluftfahrzeugen
ex 9405.99 - - andere:
10 - - - Teile der Waren der Unternummer 9405 10
oder 9405 60, aus unedlem Metall, für
die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen
95.06 Geräte und Ausrüstungen für Turnen, Gymnastik,
Athletik, andere Sportarten (einschließlich
Tischtennis) und Freiluftspiele, nicht in
anderen Nummern dieses Kapitels genannt oder
inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken.
- Golfschläger und andere
Ausrüstungsgegenstände für den Golfsport:
9506.31 - - Golfschläger, vollständig
9506.32 - - Golfbälle
9506.39 - - sonstige
- andere:
9506.91 - - Geräte und Ausrüstungen für Turnen,
Gymnastik und Athletik
9506.99 - - sonstige
96.01 Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe,
Korallen, Perlmutter und andere tierische
Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus
diesen Stoffen (einschließlich durch Formen
erhaltene Waren).
9601.10 - Bearbeitetes Elfenbein und Waren aus
Elfenbein
96.12 Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche
Farbbänder, mit Tinte oder anderen Stoffen für
Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in
Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch
in Schachteln.
97.01 Gemälde, Zeichnungen und Bilder, vollständig
mit der Hand ausgeführt, ausgenommen
Zeichnungen der Nummer 49.06, und andere
handbemalte oder handverzierte gewerbliche
Waren; Kollagen und ähnliche Bildwerke.
97.02 Originalstiche, Originalschnitte und
Originallithographien.
97.03 Originalwerke der Bildhauerkunst, aus Stoffen
aller Art.
97.04 Breif- (Anm.: richtig: Brief-)
oder Stempelmarken,
Freistempelabdrucke, Ersttagsbriefe, mit
Marken bedruckte Korrespondenzkarten oder
-briefe (Ganzsachen) u. dgl., entwertet oder,
falls nicht entwertet, im Bestimmungsland
weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen.
97.05 Sammlungen und Sammlungsstücke von
zoologischem, botanischem, mineralogischem,
historischem, archäologischem,
paläontologischem, ethnographischem oder
numismatischem Wert.
97.06 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt.