Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Liebhabereiverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
16.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Text
Abschnitt III
Bundesabgabenordnung
§ 7.Paragraph 7,
Ergehen Bescheide gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig, weil zwar noch ungewiß, aber wahrscheinlich ist, daß Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Ergehen Bescheide gemäß Paragraph 200, Absatz eins, BAO vorläufig, weil zwar noch ungewiß, aber wahrscheinlich ist, daß Liebhaberei vorliegt, so berührt dies nicht die Verpflichtung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2013
Gesetzesnummer
10004804
Dokumentnummer
NOR12052127
Alte Dokumentnummer
N3199325157J