Forstarbeiter, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst
Für Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster im Revierdienst und Berufsjäger im Revierdienst:
5 vH der Bemessungsgrundlage, höchstens 24 000 S jährlich.
Für Forstarbeiter mit Motorsäge:
10 vH der Bemessungsgrundlage, höchstens 36 000 S jährlich.