Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 45a
Inkrafttretensdatum
01.09.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
B-GlBG
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Übergangsbestimmung für die Vertretung von Frauen in Kommissionen
§ 45a.Paragraph 45 a,
Auf die Zusammensetzung von am 1. September 2008 bestehenden nach Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen ist bis zum Ablauf der Funktionsdauer ihrer Mitglieder § 10 in der bis zum Ablauf des 31. August 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Auf die Zusammensetzung von am 1. September 2008 bestehenden nach Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen ist bis zum Ablauf der Funktionsdauer ihrer Mitglieder Paragraph 10, in der bis zum Ablauf des 31. August 2008 geltenden Fassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2016
Gesetzesnummer
10008858
Dokumentnummer
NOR40100126