(2)Absatz 2Das Grundkapital der ÖBB-Infrastruktur AG als übertragende Gesellschaft ist um den Buchwert des übertragenen Teilbetriebes Verschub oder Teile desselben herabzusetzen; das Stammkapital der ÖBB-Produktion GmbH ist in einem angemessenen Verhältnis zum Buchwert des übernommenen Teilbetriebes Verschub oder Teile desselben durch Erhöhung der Stammeinlage der beiden Gründungsgesellschaften um den gleichen Betrag zu erhöhen, der verbleibende Wert ist in die Kapitalrücklage einzustellen.