Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Preistransparenzgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2 § 7
Inkrafttretensdatum
15.12.1992
Außerkrafttretensdatum
31.12.1993
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Aufzeichnungen der Unternehmen
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins(Anm.: Tritt gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft)Anmerkung, Tritt gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft)
(2)Absatz 2Soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen der Republik Österreich auf Grund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erforderlich ist, sind die Unternehmen zur Auskunft an die mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes betrauten Behörden verpflichtet.
Zuletzt aktualisiert am
19.02.2015
Gesetzesnummer
10007203
Dokumentnummer
NOR12078278
Alte Dokumentnummer
N5199214950L