mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für jede angefangene Tonne höchstes zulässiges Gesamtgewicht
mindestens 600 S, höchstens 3 040 S,
bei Anhängern höchstens 2 400 S;
mindestens 600 S, höchstens 2 660 S,
bei Anhängern höchstens 2 100 S;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 12 Tonnen 70 S,
mindestens 600 S;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen oder mehr, aber weniger als 18 Tonnen 75 S;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen oder mehr 85 S,
höchstens 3 230 S, bei Anhängern
höchstens 2 550 S;
ab 1. Jänner 2001 bis zum Beginn der Einhebung einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß § 6 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 8,5 Euro, mindestens 73 Euro, höchstens 340 Euro, bei Anhängern höchstens 272 Euro;ab 1. Jänner 2001 bis zum Beginn der Einhebung einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß Paragraph 6, Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 8,5 Euro, mindestens 73 Euro, höchstens 340 Euro, bei Anhängern höchstens 272 Euro;
ab dem Beginn der Einhebung einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß § 6 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002,ab dem Beginn der Einhebung einer fahrleistungsabhängigen Maut gemäß Paragraph 6, Bundesstraßen-Mautgesetz 2002,
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 5,09 Euro, mindestens 43,60 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 5,45 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 6,17 Euro, höchstens 246,80 Euro, bei Anhängern höchstens 197,44 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 2,54 Euro, mindestens 21,80 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 2,72 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 3,08 Euro, höchstens 123,40 Euro, bei Anhängern höchstens 98,72 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 Tonnen 1,55 Euro, mindestens 15 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen bis zu 18 Tonnen 1,70 Euro;
bei Fahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen 1,90 Euro, höchstens 80 Euro, bei Anhängern höchstens 66 Euro.