Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Typ
Vertrag – Ägypten
§/Artikel/Anlage
Art. 58
Inkrafttretensdatum
01.06.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 58
Im Rahmen der akademischen Austauschprogramme sowie der Stipendienaktionen gemäß Artikel 9 und 10 erhalten solche Kandidaten den Vorzug, welche an der Durchführung von österreichisch-ägyptischen wissenschaftlichen Kooperationsprojekten beteiligt sind und deren Studienvorhaben im voraus genehmigt wurden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009813
Dokumentnummer
NOR12123885
Alte Dokumentnummer
N7199220033J