Bundesrecht konsolidiert

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6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) Art. 12

Kurztitel

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 198/1992

Typ

Vertrag – Ägypten

§/Artikel/Anlage

Art. 12

Inkrafttretensdatum

01.06.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 12

  1. Absatz einsDie österreichische Vertragspartei begrüßt Bewerbungen von wissenschaftlich und sprachlich qualifizierten Kandidaten für Stipendien zur Teilnahme an besonderen Postgraduate-Kursen, die regelmäßig in englischer Sprache abgehalten werden.
  2. Absatz 2Die österreichische Vertragspartei informiert die ägyptische Vertragspartei über alle besonderen Postgraduate-Kurse, die für ägyptische Bewerber in Frage kommen, so früh als möglich.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009813

Dokumentnummer

NOR12123839

Alte Dokumentnummer

N7199219987J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/198/A12/NOR12123839

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