Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht
§ 21.Paragraph 21,
Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 55/2000 wird die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18. März 1998, S. 27, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2000, wird die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse, ABl. Nr. L 80 vom 18. März 1998, S. 27, in österreichisches Recht umgesetzt.