Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umgründungssteuergesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 44
Inkrafttretensdatum
31.12.2005
Außerkrafttretensdatum
07.12.2011
Abkürzung
UmgrStG
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Beachte
Bezugszeitraum: ab 1.2.2006
3. Teil (dok. Anl. 1) Z 11 idF
BGBl. I Nr. 161/2005
Text
Mißbräuchliche Umgründungen
§ 44.Paragraph 44,
Die Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist zu versagen, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer Abgabenpflicht im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung dienen oder wenn die Umgründungsmaßnahmen als hauptsächlichen Beweggrund oder als einen der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder –umgehung im Sinne des Artikel 11 der Richtlinie Nr. 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 (ABl. L 225 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung haben. Die Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist zu versagen, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer Abgabenpflicht im Sinne des Paragraph 22, der Bundesabgabenordnung dienen oder wenn die Umgründungsmaßnahmen als hauptsächlichen Beweggrund oder als einen der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder –umgehung im Sinne des Artikel 11 der Richtlinie Nr. 90/434/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 (ABl. L 225 Sitzung 1) in der jeweils geltenden Fassung haben.
Schlagworte
Steuerumgehung
Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011
Gesetzesnummer
10004679
Dokumentnummer
NOR40072182