Bundesrecht konsolidiert

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Umgründungssteuergesetz § 15

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umgründungssteuergesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 699/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/1999

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 15

Inkrafttretensdatum

13.01.1999

Außerkrafttretensdatum

30.12.2005

Abkürzung

UmgrStG

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Text

Einbringungsbilanz

Paragraph 15,

Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen ist zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe des Paragraph 16 und das sich daraus ergebende Einbringungskapital darzustellen ist.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

10004679

Dokumentnummer

NOR12057406

Alte Dokumentnummer

N3199956995L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/699/P15/NOR12057406

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