Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Schwankungsrückstellungs-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
23.10.1991
Außerkrafttretensdatum
31.12.2015
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 16
Text
Varianz, Standardabweichung
§ 6.Paragraph 6,
Die Varianz der Schadensätze des Beobachtungszeitraums ist die durch die um eins verminderte Zahl der Geschäftsjahre des Beobachtungszeitraums dividierte Summe der quadrierten Abweichungen (§ 3 Abs. 3) des Beobachtungszeitraums. Die Standardabweichung ist die Quadratwurzel aus der Varianz. Die Varianz der Schadensätze des Beobachtungszeitraums ist die durch die um eins verminderte Zahl der Geschäftsjahre des Beobachtungszeitraums dividierte Summe der quadrierten Abweichungen (Paragraph 3, Absatz 3,) des Beobachtungszeitraums. Die Standardabweichung ist die Quadratwurzel aus der Varianz.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015
Gesetzesnummer
10007108
Dokumentnummer
NOR12077318
Alte Dokumentnummer
N5199110012Y