Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Typ
Vertrag – Spanien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.05.1991
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
17.07.1987
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH SPANIEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF:
BGBl. Nr. 186/1991 (NR: GP XVII
RV 295 AB 458 S. 48. BR:
AB 3431 S. 496.)
Sprachen
Deutsch, Spanisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. Dezember 1990 bzw. am 22. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Mai 1991 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 3. Dezember 1990 bzw. am 22. Februar 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Mai 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Königreich Spanien, im folgenden Vertragsparteien genannt, in dem Wunsch, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten und im Transit über ihre Gebiete zu regeln und zu fördern, haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019
Gesetzesnummer
10012058
Dokumentnummer
NOR11012324
Alte Dokumentnummer
N9199115099J