der Bundespräsident der Republik Österreich,
und
Ihre Majestät die Königin der Niederlande
VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlußprotokoll *) (im folgenden „Abkommen” genannt) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:VON DEM WUNSCHE GELEITET, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlußprotokoll *) (im folgenden „Abkommen” genannt) abzuschließen, haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm: Titel und Namen der Bevollmächtigten werden nicht wiedergegeben)Anmerkung, Titel und Namen der Bevollmächtigten werden nicht wiedergegeben)
die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und diese in guter und gehöriger Form befunden, folgendes vereinbart haben:)
________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 191/1971*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 191 aus 1971,