Die österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Bhutan,
IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren technischen Zusammenarbeit ergeben würde,
UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: