Die Republik Österreich
und
die Europäische Patentorganisation
GESTÜTZT auf das Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente *),
GESTÜTZT auf das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation,
GESTÜTZT auf Artikel 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über die Übernahme der Internationalen Patentdokumentationszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (INPADOC) in das Europäische Patentamt **), sind wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 350/1979 in der Fassung BGBl. Nr. 351/1979*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1979,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 671/1990**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 671 aus 1990,