Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten (Italien)
Typ
Vertrag - Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.08.1990
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 5
(1)Absatz einsBescheide von Verwaltungsbehörden eines Vertragsstaates über die vorübergehende oder endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung werden vom anderen Vertragsstaat auf Ersuchen auf seinem Staatsgebiet vollstreckt; solche Bescheide sind hinsichtlich der Vollstreckung Bescheiden von Behörden des ersuchten Vertragsstaates gleichgestellt. (2)Absatz 2Im Zuge der Vollstreckung zieht der ersuchte Vertragsstaat den Führerschein ein und übermittelt ihn dem ersuchenden Vertragsstaat.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
10005730
Dokumentnummer
NOR12062820
Alte Dokumentnummer
N4199012821J