Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Psychologengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 2 § 13
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Außerkrafttretensdatum
30.06.2014
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Berufspflichten der klinischen Psychologen und
Gesundheitspsychologen
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz einsKlinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen.
(2)Absatz 2Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben ihren Beruf persönlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit Vertretern ihrer oder einer anderen Wissenschaft auszuüben. Zur Mithilfe können sie sich jedoch Hilfspersonen bedienen, wenn diese nach ihren genauen Anordnungen und unter ihrer ständigen Aufsicht handeln.
(3)Absatz 3Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen dürfen psychologische Tätigkeiten nur mit der Zustimmung des Behandelten oder seines gesetzlichen Vertreters anwenden.
(4)Absatz 4Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sind verpflichtet, dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter alle Auskünfte über die Behandlung, insbesondere über Art, Umfang und Entgelt, zu erteilen.
(5)Absatz 5Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen haben sich bei der Ausübung ihres Berufes auf jene psychologischen Arbeitsgebiete und Behandlungsmethoden zu beschränken, auf denen sie nachweislich ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.
(6)Absatz 6Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, die von der Ausübung ihres Berufes zurücktreten wollen, haben diese Absicht dem Behandelten oder seinem gesetzlichen Vertreter so rechtzeitig mitzuteilen, daß dieser die weitere psychologische Versorgung sicherstellen kann.
Schlagworte
inländisch
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2014
Gesetzesnummer
10010619
Dokumentnummer
NOR12135224
Alte Dokumentnummer
N8199012262J