Im Bedienungs- und Wartungsbereich der CKW-Anlage, im Aufstellungsbereich von Destillationsanlagen und an allen anderen Stellen, an denen bei Betrieb der CKW-Anlage mit dem Auftreten von Lösemittelkonzentrationen gerechnet werden muß, müssen Absaugeeinrichtungen (zB Trommelabsaugeeinrichtungen) vorhanden sein, die im Falle des Austretens von lösemittelhaltiger Luft, zB beim Öffnen der Beschickungstür oder bei Wartungsarbeiten, in Betrieb sein müssen. Die Abluft aus diesen Absaugeeinrichtungen sowie die Raumluft, sofern sie mehr chlorierte organische Lösemittel als die gemäß Z 1 gereinigte Abluft enthält, müssen über eine Abluftreinigungsanlage geführt werden.Im Bedienungs- und Wartungsbereich der CKW-Anlage, im Aufstellungsbereich von Destillationsanlagen und an allen anderen Stellen, an denen bei Betrieb der CKW-Anlage mit dem Auftreten von Lösemittelkonzentrationen gerechnet werden muß, müssen Absaugeeinrichtungen (zB Trommelabsaugeeinrichtungen) vorhanden sein, die im Falle des Austretens von lösemittelhaltiger Luft, zB beim Öffnen der Beschickungstür oder bei Wartungsarbeiten, in Betrieb sein müssen. Die Abluft aus diesen Absaugeeinrichtungen sowie die Raumluft, sofern sie mehr chlorierte organische Lösemittel als die gemäß Ziffer eins, gereinigte Abluft enthält, müssen über eine Abluftreinigungsanlage geführt werden.