Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Ausschreibungsgesetz 1989
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 54
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AusG
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Unterabschnitt C
Aufnahmeverfahren mit Aufnahmegespräch anstelle einer Eignungsprüfung
Anwendungsbereich
§ 54.
Dieser Unterabschnitt ist auf die Besetzung von Planstellen für Verwendungen anzuwenden, die
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1. | ein besonderes Maß an speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten erfordern (zB ADV-Fachleute, Techniker und Technikerinnen, Spezialarbeiter und Spezialarbeiterinnen der Verwendungsgruppen A 3, A 4, P 1 und P 2) oder |
2. | auf Grund der bestehenden Arbeitsmarktlage wegen geringen Angebotes von Arbeitnehmern als Mangelberufe anzusehen sind. |
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2015
Gesetzesnummer
10008688
Dokumentnummer
NOR12109182
Alte Dokumentnummer
N6199439577J