Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT Art. 19

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 176/1989 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 46/2004

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 19

Inkrafttretensdatum

26.09.2002

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 19

Beilegung von Streitigkeiten in bezug auf Schäden, nicht-vertragliche Haftung oder in bezug auf Mitglieder des Personals oder Sachverständigen

Jede Partei des Übereinkommens kann, in Übereinstimmung mit Artikel römisch XV Anlage B des Übereinkommens, alle Streitigkeiten

  1. Litera a
    die durch einen von EUTELSAT verursachten Schaden entstehen;
  2. Litera b
    die eine nicht-vertragliche Haftung der EUTELSAT zum Gegenstand haben;
  3. Litera c
    die ein Mitglied oder einen Sachverständigen betreffen, wobei die betreffende Person ein Recht auf Immunität von der Gerichtsbarkeit geltend machen kann, sofern diese Immunität nicht aufgehoben wurde;einem Schiedsverfahren unterwerfen.

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

10001022

Dokumentnummer

NOR40052418

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/176/A19/NOR40052418

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