Das Bundeskanzleramt
für die Personalverwaltung,
für die Vollziehung des Bezügegesetzes und der §§ 4 bis 5g des Verfassungsgerichtshofgesetzes,für die Vollziehung des Bezügegesetzes und der Paragraphen 4 bis 5g des Verfassungsgerichtshofgesetzes,
für die Haushaltsführung,
für die Dokumentation der Ministerratsprotokolle,
für die Förderungsverwaltung,
für die Förderung von Presse, Publizistik sowie von politischen Parteien und deren politischer Bildungsarbeit, für das Informationssystem über die im Bundesbereich eingesetzte Hard- und Software,
für die Korrespondenzverwaltung,
für das Kanzleiinformationssystem,
für das zentrale Informationssystem über das österreichische
Krankenanstaltenwesen,
für die zentrale Evidenz der Ärzte,
für die Befundevidenz,
für die zentrale Suchtgiftevidenz und -auskunft,
für das pharmazeutische Informationssystem,
für die Diagnosenerfassung,
für die Lebensmittelimportkontrolle,