Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Datenschutzverordnung der Volksanwaltschaft
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
20.08.1988
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
Geltungsbereich
§ 1. Diese Verordnung gilt für den Wirkungsbereich der Volksanwaltschaft nach Maßgabe ihrer sachlichen Zuständigkeit als Auftraggeber in folgenden Aufgabengebieten: Paragraph eins, Diese Verordnung gilt für den Wirkungsbereich der Volksanwaltschaft nach Maßgabe ihrer sachlichen Zuständigkeit als Auftraggeber in folgenden Aufgabengebieten:
Verarbeitung von Daten von Prüfungsfällen gemäß dem Siebenten Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes;
Vollziehung des Dienst- und Besoldungsrechtes des Bundes für die aktiven Bundesbediensteten einschließlich der Rechtsvorschriften über die Ausbildung und die Planstellenbewirtschaftung (Personalverwaltung);
Haushaltsführung einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfsverrechnungen und Wahrnehmung der Tätigkeit eines anweisenden Organes im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes betreffend die Mitglieder der Volksanwaltschaft;
Schlagworte
Dienstrecht, Nebenverrechnung
Gesetzesnummer
10000981
Dokumentnummer
NOR12012669
Alte Dokumentnummer
N1198811231E