Dienstleistungsvertrag
§ 4. Zwischen Auftraggeber und Dienstleister ist eine schriftliche Vereinbarung über die Dienstleistungen abzuschließen, in der jedenfalls Art und Umfang der Dienstleistungen und der vom Dienstleister zu treffenden Datensicherheitsmaßnahmen sowie die Grundsätze und Vorkehrungen betreffend die Datenverwendung in seinem Bereich festzulegen sind. Paragraph 4, Zwischen Auftraggeber und Dienstleister ist eine schriftliche Vereinbarung über die Dienstleistungen abzuschließen, in der jedenfalls Art und Umfang der Dienstleistungen und der vom Dienstleister zu treffenden Datensicherheitsmaßnahmen sowie die Grundsätze und Vorkehrungen betreffend die Datenverwendung in seinem Bereich festzulegen sind.