Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
EG - Gemeinsames Versandverfahren
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 22
Inkrafttretensdatum
01.01.1988
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Text
Artikel 22
(1)Absatz einsDieses Übereinkommen tritt am 1. Jänner 1988 in Kraft, sofern die Vertragsparteien bis zum 1. November 1987 ihre Annahmeurkunden bei dem als Depositar fungierenden Sekretariat des Rates der Europäischen Gemeinschaften hinterlegt haben.
(2)Absatz 2Tritt dieses Übereinkommen nicht am 1. Jänner 1988 in Kraft, so tritt es am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der letzten Annahmeurkunde in Kraft.
(3)Absatz 3Der Depositar notifiziert das Datum der Hinterlegung der Annahmeurkunde einer jeden Vertragspartei und das Datum des Inkrafttretens dieses Übereinkommens.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015
Gesetzesnummer
10006853
Dokumentnummer
NOR12074900
Alte Dokumentnummer
N5198713541H