Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Personalverwaltung, für die Vollziehung des Bezügegesetzes, soweit sie im Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr erfolgt, für die Vollziehung des Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetzes, für die Haushaltsführung, für die Führung der Korrespondenzdatei und für die zu erstellenden Statistiken;