Bundesrecht konsolidiert

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Harmonisiertes System - Änderungsprotokoll § 0

Kurztitel

Harmonisiertes System - Änderungsprotokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 553/1987

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1988

Außerkrafttretensdatum

Index

39/04 Zollabkommen

Titel

(Übersetzung)
ÄNDERUNGSPROTOKOLL BETREFFEND DAS "INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS HARMONISIERTE SYSTEM ZUR BEZEICHNUNG UND KODIERUNG DER WAREN" (Beschlossen in Brüssel am 24. Juni 1986)
StF: BGBl. Nr. 553/1987 (NR: GP XVII RV 7 AB 55 S. 13. BR: AB 3219 S. 485.)

Vertragsparteien

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 553/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien des in Brüssel am 15. Dezember 1950 geschlossenen Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft -

in der Erwägung, daß es wünschenswert ist, das „Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren” (beschlossen in Brüssel am 14. Juni 1983) mit 1. Jänner 1988 in Kraft zu setzen,

in der Erwägung, daß, ohne Änderung des Artikels 13 des genannten Übereinkommens, der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens ungewiß bleibt,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2016

Gesetzesnummer

10004542

Dokumentnummer

NOR11004578

Alte Dokumentnummer

N3198726943J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/553/P0/NOR11004578

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