Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
Typ
Vertrag – Portugal
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.04.1987
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
18.04.1985
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Titel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK PORTUGAL ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE
StF:
BGBl. Nr. 115/1987 (NR: GP XVI
RV 700 AB 834 S. 126. BR:
AB 3078 S. 471.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 am 1. April 1987 in Kraft.Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 15, Absatz eins, vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, am 1. April 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Portugal, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit durch ihre Staatsgebiete zu regeln und zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2019
Gesetzesnummer
10011650
Dokumentnummer
NOR11011915
Alte Dokumentnummer
N9198713853T