Bundesrecht konsolidiert

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Bundesministeriengesetz 1986 Anl. 2a

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 76/1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 45/1991

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Anl. 2a

Inkrafttretensdatum

01.02.1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

TEIL 2

A. BUNDESKANZLERAMT

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der KoordinationNächster Suchbegriff der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Vorbereitung der allgemeinen Regierungspolitik. Hinwirken auf die Wahrung der Einheitlichkeit der allgemeinen Regierungspolitik und auf das einheitliche Zusammenarbeiten der Bundesministerien in allen politischen Belangen. Hinwirken auf das einheitliche Zusammenarbeiten zwischen Bund und Ländern.
    Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff in Angelegenheiten der elektronischen
    Informationsübermittlung.
    Wirtschaftliche Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff.
    Zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten der Strukturpolitik.
    Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff in Angelegenheiten der Raumforschung, Raumordnung und Raumplanung.
    Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff in Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung und des staatlichen Krisenmanagements. Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff der grundlegenden Verhandlungspositionen der Bundesregierung gegenüber den Europäischen Gemeinschaften.
  2. Ziffer 2
    Informationstätigkeit der Regierung.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Information der Regierung; Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der Regierung. Pressedienst mit Ausnahme der Angelegenheiten der Presseattachés; Verbindungsdienst zu den allgemeinen Informationsmitteln Presse, Hörfunk und Fernsehen. Angelegenheiten der Österreichischen Staatsdruckerei - ,Wiener Zeitung`.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten der staatlichen Verfassung.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Angelegenheiten der Bundesverfassung mit Ausnahme der Finanzverfassung und der in der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren;
    verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatlichen Organisation; Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Führung der Regierungsgeschäfte des Bundes.
    Angelegenheiten der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
    Angelegenheiten der Grund- und Freiheitsrechte. Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der immerwährenden Neutralität Österreichs.
    Angelegenheiten staatlicher Hoheitszeichen, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen. Allgemeine Angelegenheiten der Amts- und Organhaftung. Kundmachungswesen des Bundes.
    Angelegenheiten der Landesverfassungen.
    Allgemeine Angelegenheiten der Landesgesetzgebung.
  4. Ziffer 4
    Personelle Angelegenheiten der obersten Organe der Vollziehung mit Ausnahme des Bundespräsidenten.
  5. Ziffer 5
    Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung, der Legistik und der Gesetzessprache einschließlich der Wahrung der Einheitlichkeit der die Rechtsetzung des Bundes vorbereitenden Tätigkeit der Bundesministerien.
    Allgemeine Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsbehörden, Ämter und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung besorgen. Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation.
    Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts.
    Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform. Allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung. Allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens. Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision. Allgemeine Angelegenheiten der automationsunterstützten Datenverarbeitung einschließlich der Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff ihrer Planung und ihres Einsatzes sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Angelegenheiten eines Ausweichrechenzentrums des Bundes. Allgemeine Angelegenheiten der Registraturen, der Behördenbibliotheken und der Statistik.
    Zusammenfassende Behandlung und Vorheriger SuchbegriffKoordinationNächster Suchbegriff in Angelegenheiten, die den Wirkungsbereich zweier oder mehrerer Bundesministerien berühren.
  6. Ziffer 6
    Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen, Stellenplan des Bundes. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.
    Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.
    Hinwirkung auf die einheitliche Gestaltung der Dienstverhältnisse der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.
    Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten österreichischer staatlicher Auszeichnungen und Titel, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fallen, sowie Angelegenheiten des innerstaatlichen Zeremoniells.
  8. Ziffer 8
    Führung der Kanzleigeschäfte der Bundesregierung und sonstiger Kollegialorgane, in denen der Bundeskanzler den Vorsitz führt.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.
    Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der österreichischen Delegation bei der OECD in Paris.
  10. Ziffer 10
    Angelegenheiten des Hörfunks und des Fernsehens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr fallen; sonstige Medienangelegenheiten mit Ausnahme des gerichtlichen Medienrechts.
  11. Ziffer 11
    Allgemeine Angelegenheiten der Information und Dokumentation sowie des Datenschutzes.
  12. Ziffer 12
    Angelegenheiten der Archive.
  13. Ziffer 13
    Angelegenheiten der Entwicklungshilfe sowie Vorheriger SuchbegriffKoordination der internationalen Entwicklungspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten fallen.
  14. Ziffer 14
    Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission.

Anmerkung

NOV: Art. II, III, IV, VI und VII, BGBl. Nr. 45/1991;
ÜR: Art. VIII, IX, BGBl. Nr. 45/1991.

Schlagworte

Dienstrecht, Medienangelegenheit, Föderalismusangelegenheit, Amtshaftung, Ausbildung, Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechte, Amtshaftung, ZAS, Orden, Ehrenzeichen, Rundfunk, Heilanstalten

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12013426

Alte Dokumentnummer

N1199110421L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/76/ANL2a/NOR12013426

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