Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Thailand)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 263/1986

Typ

Vertrag - Thailand

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.05.1985

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Thailand zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 263/1986 (NR: GP XVI RV 692 AB 807 S. 125. BR: AB 3081 S. 471.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. April 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher nach seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. Juli 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und das Königreich Thailand, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk, DBA

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2017

Gesetzesnummer

10004470

Dokumentnummer

NOR11004506

Alte Dokumentnummer

N3198612725T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/263/P0/NOR11004506

Navigation im Suchergebnis