Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 216/1986

Typ

Vertrag - Mosambik

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1986

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

23.10.1985

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK MOSAMBIK ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 216/1986

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 am 1. Jänner 1986 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung der Volksrepublik Mosambik andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000864

Dokumentnummer

NOR11000866

Alte Dokumentnummer

N1198612933R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/216/P0/NOR11000866

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