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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/sp

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 71/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/sp

Inkrafttretensdatum

01.09.2018

Außerkrafttretensdatum

31.08.2018

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Tritt teilweise klassenweise aufsteigend in Kraft (vgl. Art. III § 2 Abs. 23 idF BGBl. II Nr. 71/2018).

Text

Anlage A/sp

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins) 2)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins) 2)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch II) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 3)

Textiles Werken 3)

 

 

 

 

3-6

IV

Bewegung und Sport

7

7

7

8

29

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

0-1

0-1

0-1

0-4 4)

III5)

Digitale Grundbildung

0-2

0-2

0-2

0-2

2-46)

III5)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

29-32

30-34

30-34

33-36

122-129

 

___________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe“ der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung“ vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

3) Als alternativer Pflichtgegenstand.

4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6) Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 1 Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht (1. bis 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden). Die über 2 Wochenstunden hinausgehenden 1 oder 2 Wochenstunden sind nach dem schulautonomen Vertiefungslehrstoff zu unterrichten.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins) 1)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins) 1)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II) 1)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

2

2

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2) 3)

Textiles Werken 2) 3)

2

2

 

 

4

IV

Bewegung und Sport

7

7

7

8

29

(römisch IV a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

 

III4)

Digitale Grundbildung

-

x

x

-

x5)

III4)

Gesamtwochenstundenzahl

31

33

30

35

129

 

________________________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

5) In der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Der schulautonome Vertiefungslehrstoff findet keine Anwendung.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(römisch III)

Physik

2

2

2

6

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musikerziehung

2

1 1)

2

+1

(römisch IV a)

 

Bildnerische Erziehung

2

2

 

Bewegung und Sport *)

7

7

7

5

26

(römisch IV a)

Sportkunde *)

1

1

2

2

6

römisch III 1a)

Summe der Pflichtgegenstände

33

30

33

33

129

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

135

 

_________________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

1a) In der 7. und 8. Klasse jedoch II

2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Bildnerische Erziehung" ist einzufügen:

„Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III“

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

WERKERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BEWEGUNG UND SPORT

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Fähigkeit der Wahrnehmung des eigenen Körpers und des eigenen Bewegungsverhaltens; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines – vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten – Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalte
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft
Die Ziele sind:
  • Strichaufzählung
    Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen; Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann, vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenen Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen; Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Burschen traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater; freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein usw.) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Der Zeitrahmen für die Durchführung von Schularbeiten beträgt:

  • Strichaufzählung
    In der 7. Klasse insgesamt drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine zweistündige Schularbeit.
  • Strichaufzählung
    In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine dreistündige Schularbeit.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft (mittlere und submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Grundbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching.

An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.

Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen und spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer und biomechanischer Grundstrukturen.

Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen bekannter und neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe und Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im, unter und ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit und ohne Hilfsmittel). Schnell und ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage.

Erarbeiten von Wettkampfformen.

Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens und Spielens im, unter und ins Wasser:

Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens und Wasserspringens.

Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grundlagen des Rettungsschwimmens.

Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen.

Partnerhilfe und Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden und an Geräten präsentieren.

Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes und des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten und präsentieren.

Sachgerechtes Sichern und Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin/beim Partner beobachten und korrigieren lernen.

Selbstständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten.

Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können.

Erlernen und Verbessern der leichtathletischen Grundformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen und Trainingsmethoden.

Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grundformen.

Selbstständiges Vorbereiten und Durchführen einfacher Wettkämpfe und Übernahme von Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik und der Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.

Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- und taktikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Beherrschen der Regelanwendung und -auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw der Umsetzung von gruppen- und mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grundsituationen und Grundtechniken.

 

Taktische Maßnahmen setzen können.

Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik und Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.

Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Vermehrt akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.

Grundkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und/oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.

Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) erwerben.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der Ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Gezieltes Entdecken und Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen.

Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit dem Einrad).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).

Oberstufe

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

SPORTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können.

Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden.

Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird:

  • Strichaufzählung
    Bewegung und sportliche Techniken
  • Strichaufzählung
    Optimierung sportlicher Leistung
  • Strichaufzählung
    Themen und Wertfragen des Sports
  • Strichaufzählung
    Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden.

Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann.

Beitrag zu den Bildungsbereichen der Schule (5. bis 8. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei.

  • Strichaufzählung
    Sprache und Kommunikation:

Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua.

  • Strichaufzählung
    Mensch und Gesellschaft:

Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua.

  • Strichaufzählung
    Natur und Technik:

Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua.

  • Strichaufzählung
    Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua.

  • Strichaufzählung
    Kreativität und Gestaltung:

Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Gegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden.

Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten.

Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden:

  • Strichaufzählung
    Handlungs- und problemorientiertes Lernen:

Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht.

Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder.

  • Strichaufzählung
    Wissenschaftsorientierung:

Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden.

  • Strichaufzählung
    Fachlicher und fächerübergreifender Unterricht:

Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor.

Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden.

  • Strichaufzählung
    Theorie-Praxis-Verbindung:

Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt.

Unterrichtsmethodische Hinweise (5. bis 8. Klasse):

Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen.

Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben.

Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt.

Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei.

Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen.

Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst.

Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.

Kompetenzmodell (5. bis 8. Klasse):

Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können.

Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt:

  1. Ziffer eins
    Im ersten Anforderungsbereich geht es vorrangig um das WIEDERGEBEN UND VERSTEHEN von Wissen (A1). Die entsprechenden Fähigkeiten reichen vom bloßen Wiedergeben von Informationen über deren Zuordnung zu vorgegebenen Kategorien und das korrekte Anführen passender Beispiele bis zum Herstellen von Bezügen, in denen beispielsweise Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkannt werden.
  2. Ziffer 2
    Das ÜBERTRAGEN UND ANWENDEN von Wissen (A2) als zweiter Anforderungsbereich besteht aus den Kompetenzen, Fragen zu stellen und aufzubereiten, Lösungswege zu finden und geeignete Verfahren anzuwenden, Ergebnisse zu präsentieren und Resultate zu begründen.
  3. Ziffer 3
    Zum BEGRÜNDEN UND BEWERTEN (A3) als drittem Bereich gehören das Differenzieren von Inhalten, das Systematisieren von Fakten, das Reflektieren von Normen und das Argumentieren eigener Urteile.

Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2.

Bildungs- und Lehraufgabe: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    einfache Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen bestimmen und einordnen; (A2)
  • Strichaufzählung
    taktische Fähigkeiten beschreiben und Grundlagen des Taktiktrainings in verschiedenen Sportdisziplinen erklären; (A1)
  • Strichaufzählung
    sportliche Taktiken und Strategien entwickeln und situationsgemäß anpassen. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Berufsfelder im System Sport nennen und Qualifikationen für sportbezogene Berufe beschreiben; (A1)
  • Strichaufzählung
    Kennzeichen des Systems Sport (Strukturen, Funktionen, Trends) beschreiben und miteinander vergleichen; (A1)
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen von Diversität im Sport erkennen und Lösungsansätze zur Gleichstellung bewerten. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Bezüge zwischen Merkmalen des Sports und sozialhistorischen Epochen herstellen. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme).

Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung.

Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings.

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende).

Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen.

Körperliche und geistige Beeinträchtigung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen.

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Funktionen des Bewegungsapparates und der Organsysteme wiedergeben; (A1)
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von sportlicher Belastung und Anpassung des Organismus begründen. (A2)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Formen der Darstellung des Sports in den Medien kritisch vergleichen. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem.

Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter).

6. Klasse 4. Semester – Kompetenzmodul 4

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    Innovationspotenziale in der Entwicklung des Sports erläutern und beurteilen. (A3)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Trainings- und Belastungssteuerung charakterisieren sowie Trainingsprinzipien begründen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Besonderheiten des Nachwuchs- und Hochleistungstrainings darstellen. (A1)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Ideen für Sportveranstaltungen finden, medial aufbereiten und umsetzen. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung).

Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage); 

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    komplexe Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen analysieren und vergleichen. (A2)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Methoden des Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauertrainings erläutern und nutzen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Methoden des Beweglichkeits- und Koordinationstrainings erklären und anwenden. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Wirkungen und Gefahren von Doping im Sport begründen. (A1)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Faktoren des Sports und deren Entwicklung erläutern; (A1)
  • Strichaufzählung
    die Kommerzialisierung des Sports und deren Folgen kritisch diskutieren. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie).

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode).

Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor.

Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte.

Schularbeiten

Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.

7. Klasse 6. Semester – Kompetenzmodul 6

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    die Mechanismen der Bewegungssteuerung erklären und Fehlerkorrekturen vornehmen; (A2)
  • Strichaufzählung
    Theorien und Modelle des motorischen Lernens unterscheiden und erklären. (A1)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Trainingseinheiten zu vorgegebenen Schwerpunkten planen und durchführen; (A2)
  • Strichaufzählung
    kurz-, mittel- und langfristige Trainingsprozesse planen, dokumentieren und auswerten. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    sportpraktische und -theoretische Fragestellungen formulieren, Lösungen präsentieren und argumentieren. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    aktuelle sportliche Ereignisse und Entwicklungen auf sozialhistorischer und politischer Grundlage interpretieren. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch).

Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung.

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung).

Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie.

Schularbeiten

Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig.

8.Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bewegung und sportliche Techniken

  • Strichaufzählung
    psychische und soziale Anforderungen sportlichen Handelns (Sportarten) beschreiben; (A1)
  • Strichaufzählung
    psychologische Verfahren zur Optimierung sportlichen Handelns erklären und anwenden. (A2)

Bereich Optimierung sportlicher Leistung

  • Strichaufzählung
    Planungs- und Durchführungsschritte sportspezifischer Tests beschreiben und systematisch ordnen; (A1)
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse sportspezifischer Tests bei der Trainingsplanung nutzen. (A2)

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    Wagnis und Gefahrensituationen im sportlichen Kontext sicher gestalten; (A2)
  • Strichaufzählung
    kulturelle Aspekte von Bewegung und Sport analysieren und bewerten. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Ursachen und Auswirkungen der Umweltbelastung (zB Energie, Müll) durch sportliches Handeln reflektieren; (A3)
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität zielgruppenorientiert anwenden. (A2)

Lehrstoff:

Bereich Bewegung und sportliche Techniken:

Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport.

Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte.

Bereich Optimierung sportlicher Leistung:

Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren.

Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken).

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion).

Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design).

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung).

Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität,ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten.

Schularbeiten

Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.

8. Semester

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Themen und Wertfragen des Sports

  • Strichaufzählung
    eigene Positionen zu Normen und Werten im Sport beziehen und hinterfragen. (A3)

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports

  • Strichaufzählung
    Auswirkungen von Bewegung und Sport auf die Gesundheit abwägen und entsprechende Maßnahmen beurteilen. (A3)

Lehrstoff:

Bereich Themen und Wertfragen des Sports:

Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport.

Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports:

Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich.

Schularbeiten

Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig.

SPORTKUNDE

(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Lehrstoff:

Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden.

Im RIS seit

26.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40201274

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1/NOR40201274

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