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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/sp

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 290/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/sp

Inkrafttretensdatum

01.09.2008

Außerkrafttretensdatum

31.08.2017

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)

Text

Anlage A/sp

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Bewegungserziehung und der Phänomene des Sports.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins) 2)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins) 2)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch III)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch II) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

III

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch III)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch III)

Musikerziehung

 

 

 

 

6-11

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

7-12

(römisch IV a)

Technisches Werken 3)

Textiles Werken 3)

 

 

 

 

3-6

IV

Bewegung und Sport

7

7

7

8

29

(römisch IV a)

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

0-1

0-1

0-1

0-4 4)

III5)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

29-32

30-34

30-34

33-36

122-129

 

___________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe“ der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung“ vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch II (ohne Schularbeiten römisch III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch III (mit Schularbeiten römisch II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch IV a fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

3) Als alternativer Pflichtgegenstand.

4) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins) 1)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins) 1)

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

2

2

2

6

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch II) 1)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

2

2

(römisch III)

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

III

Chemie

 

 

 

2

2

(römisch III)

Physik

1

2

2

5

(römisch III)

Musikerziehung

2

2

2

1

7

(römisch IV a)

Bildnerische Erziehung

2

2

2

2

8

(römisch IV a)

Technisches Werken 2) 3)

Textiles Werken 2) 3)

2

2

 

 

4

IV

Bewegung und Sport

7

7

7

8

29

(römisch IV a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 3)

x 3)

 

III4)

Gesamtwochenstundenzahl

31

33

30

35

129

 

________________________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

3) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

4) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch III)

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch III)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch III)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(römisch III)

Physik

2

2

2

6

(römisch III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musikerziehung

2

1 1)

2

+1

(römisch IV a)

 

Bildnerische Erziehung

2

2

 

Bewegung und Sport *)

7

7

7

5

26

(römisch IV a)

Sportkunde *)

1

1

2

2

6

römisch III 1a)

Summe der Pflichtgegenstände

33

30

33

33

129

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

135

 

_________________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch III.

1a) In der 7. und 8. Klasse jedoch II

2) Als alternativer Pflichtgegenstand.

Sub-Litera, b, b Wahlpflichtgegenstände:

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Bildnerische Erziehung" ist einzufügen:

„Sportkunde

(2)

(2)

(2)

4/2 6)

III“

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

WERKERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BEWEGUNG UND SPORT

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz beitragen: vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung aber auch schwerpunktmäßige Spezialisierung; verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Fähigkeit der Wahrnehmung des eigenen Körpers und des eigenen Bewegungsverhaltens; Selbstvertrauen; Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein; Umgehen mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit; Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles Verständnis; Bereitschaft und Fähigkeit (auch über die Schule und Schulzeit hinaus), Spiel, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Strichaufzählung
    Erfahren von bewegungsreicher, freuderfüllter und leistungsbetonter motorischer Aktivität mit aktuell und langfristig entwicklungsfördernder Wirkung
  • Strichaufzählung
    Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von anspruchsvollem Bewegungskönnen, eines – vor allem an einer individuellen Steigerung orientierten – Leistungsvermögens und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalte
  • Strichaufzählung
    Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft
Die Ziele sind:
  • Strichaufzählung
    Ausbildung, Verbesserung und zielorientierte Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen; Anstreben einer möglichst hohen individuellen Leistungsfähigkeit; Entwickeln des Leistungswillens durch Bewusstmachen des Wertes der motorischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zielsetzung der Sonderform; Wissen um die Zusammenhänge von Training und Leistung und des sportlichen Handlungsgeschehens
  • Strichaufzählung
    Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil
  • Strichaufzählung
    Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen; besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten
  • Strichaufzählung
    Entwickeln eines möglichst hohen Leistungsniveaus in mehreren sportlichen Bereichen; Eine erweiternde Schwerpunktsetzung ist in einem solchen Ausmaß, dass mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann, vorzusehen.
  • Strichaufzählung
    Integration der Schülerinnen und Schüler in Sporteinrichtungen (zB der Vereine, Verbände, Einrichtungen von Gemeinden) und Bekanntmachen mit sportbezogenen Berufen, um aufzuzeigen, wie Sportarten (auch wettkampfmäßig) auch über die Schulzeit hinaus ausgeübt werden können und wie man dem Sport in einem Beruf oder in einer Funktion verbunden bleiben kann
  • Strichaufzählung
    Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch insbesondere in Konkurrenz und Befähigung zum Umgehen mit Konflikten
  • Strichaufzählung
    Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur, besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und Werten des Sports

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden, sowie Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Die Anliegen der nachstehenden Bildungsbereiche können Schülerinnen und Schülern durch die Bewegungserziehung besonders erfahrbar gemacht werden:

Sprache und Kommunikation:

Die Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation

Mensch und Gesellschaft:

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln. Er kann dazu beitragen, Selbstständigkeit und ein angemessenen Selbstwertgefühl zu erreichen und die Bereitschaft zu entwickeln, Verantwortung zu übernehmen

Natur und Technik:

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen; Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen

Gesundheit und Bewegung:

Im Spitzensport gewinnt die Verantwortung für Körper und Gesundheit sowohl der eigenen Person als auch von anderen insbesondere durch das Ausloten von Grenzbereichen besondere Bedeutung

Kreativität und Gestaltung:

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Bewegung und Sport zählen sowohl für Mädchen als auch für Burschen traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater; freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes (Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege (Gestaltung von Üben und Trainieren) ist das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau durch wiederholtes Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen werden.

Die angestrebte möglichst hohe individuelle Leistungssteigerung hat sich an von den Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten, aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen und gesundheitsorientierte Gesichtspunkte sind dabei zu beachten. Die Vermittlung von Grundlagen für Leistung und Leistungsverbesserung hat möglichst an das praktische Erfahren und Erleben der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

Die Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Wettkämpfe von Vereinen und Verbänden auch im Rahmen des Unterrichtes) ist sorgfältig vorzubereiten. Auch die fallweise Mitwirkung an der Organisation derartiger Veranstaltungen ist anzustreben. Das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein usw.) wird empfohlen. Eine weitere Motivation ist die Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln.

Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden des Breiten- und Spitzensportes ist auch mit dem Ziel, dass Schülerinnen und Schüler möglichst viele Sportarten kennen lernen, anzustreben. Im Rahmen dieser Erfahrungen sollen Schülerinnen und Schüler längerfristig auch kennen lernen, wie sie neben der aktiven Sportausübung später als Instruktor/in, Trainer/in oder Funktionär/in tätig werden können.

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens, leichtathletischer Bewegungsabläufe, technischer und taktischer Zusammenhänge bei Ballsportarten) ist auch die Abwicklung des Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln (Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und Lernverfahren zu vertiefen.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch über die Schule hinaus) treffen können.

Der Zeitrahmen für die Durchführung von Schularbeiten beträgt:

  • Strichaufzählung
    In der 7. Klasse insgesamt drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine zweistündige Schularbeit.
  • Strichaufzählung
    In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine dreistündige Schularbeit.

Lehrstoff: Kernbereich:

1. und 2. Klasse:

3. und 4. Klasse:

Grundlagen zum Bewegungshandeln:

Vielfältige motorische Aktivitäten.

Verbessern der konditionellen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Schnelligkeit, Kraft (mittlere und submaximale Belastungen), Ausdauer (vorwiegend im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Grundbegriffe des richtigen Einsatzes von Stretching.

An die gesteigerte Leistungsfähigkeit angepasstes Erweitern der vielfältigen motorischen Aktivitäten.

Weiterer gezielter Ausbau der konditionellen Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft (auch unter maßvoller Verwendung von Geräten und allenfalls Einsatz von Fitnessgeräten), Ausdauer (Fortführung der Verbesserung der allgemeinen und spezifischen Ausdauer sowohl im aeroben Bereich als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit. Gezielter Ausbau des richtigen Einsatzes von Stretching.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten durch die Anwendung von gezielten Trainingsmethoden: Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung, Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Gewandtheit, Geschicklichkeit. Erkennen des eigenen Bewegungsverhaltens hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie. Gewinnen reicher Körper- und Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, Erfahren sportartenspezifischer und biomechanischer Grundstrukturen.

Weiteres gezieltes Verbessern der koordinativen Fähigkeiten (Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie). Gewinnen reicher Bewegungserfahrung und von Selbstständigkeit im Lösen bekannter und neuer unterschiedlicher Bewegungsabläufe und Bewegungsaufgaben mit dem Ziel der Beherrschung komplexer Bewegungsfertigkeiten.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen:

Vielfältiges Bewegen und Spielen im, unter und ins Wasser; Schwimmen können in bis zu drei Schwimmlagen. Einfache Sprünge, Tauchen (mit und ohne Hilfsmittel). Schnell und ausdauernd schwimmen in mindestens einer Lage.

Erarbeiten von Wettkampfformen.

Gezielte Fortführung des vielfältigen Bewegens und Spielens im, unter und ins Wasser:

Kennenlernen des Kunstschwimmens, Streckentauchens, Tieftauchens und Wasserspringens.

Kennenlernen einer vierten Schwimmlage, Grundlagen des Rettungsschwimmens.

Wettkampfmäßiges Schwimmen in möglichst zwei Lagen; Kennenlernen der Wettkampfbestimmungen.

Gezieltes Erlernen von Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Anwendung geeigneter Trainingsmethoden, um ein gehobenes Leistungsniveau zu erreichen.

Partnerhilfe und Partnersicherung richtig anwenden. Kunststücke allein und in der Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und in möglichst selbst gestalteten Bewegungsfolgen auf dem Boden und an Geräten präsentieren.

Erweitern und Festigen der bisher erworbenen motorischen Fertigkeiten ohne, mit und an Geräten unter Beachtung des ökonomischen Krafteinsatzes und des Materials; komplexe Bewegungsverbindungen eigenständig erarbeiten, nach räumlichen, zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien gestalten und präsentieren.

Sachgerechtes Sichern und Helfen; Bewegungsabläufe bei der Partnerin/beim Partner beobachten und korrigieren lernen.

Selbstständige Organisation des Auf- und Abbaues von Geräten.

Übungsbeschreibungen (Fachsprache) lesen und verstehen können.

Erlernen und Verbessern der leichtathletischen Grundformen in Bezug auf die leistungsbestimmenden Faktoren durch gezielte Übungen und Trainingsmethoden.

Erweiterung der Bewegungserfahrung und Bewegungskoordination sowie Verbesserung der leistungsbestimmenden Faktoren der leichtathletischen Grundformen.

Selbstständiges Vorbereiten und Durchführen einfacher Wettkämpfe und Übernahme von Kampfrichtertätigkeit.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein, miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Festigung der Sportspielfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Technik und der Spielorganisation.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen bestreiten. Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren, respektieren und durch eigenständiges Lernen und Üben verschieben.

Gezielter Erwerb kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen:

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem Spielkönnen durch spontanes und kreatives Spiel in verschiedenen Situationen mit Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und durch regelgebundene Spiele.

Gezielte Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter verstärkt technik- und taktikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit, Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen, situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Beherrschen der Regelanwendung und -auslegung, der Übernahme von Spielleitungen, des Setzens von taktischen Einzelentscheidungen bzw der Umsetzung von gruppen- und mannschaftstaktischen Maßnahmen, der Übernahme der Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Sportspielen.

Sportspiele kennen lernen, Beherrschen der sportartspezifischen Grundsituationen und Grundtechniken.

 

Taktische Maßnahmen setzen können.

Sportspielspezifische Kenntnisse in Bezug auf Techniken, Taktiken, Regelwerk.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung von Sensibilität für verschiedene Sinne und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Räumliches und zeitliches Gestalten als Einzel- und Gruppengestaltung in freier und gebundener Form.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung als Einzel- und Gruppenarbeit.

Gezielte Erweiterung der gymnastischen Grundformen ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und Gruppengestaltung umsetzen.

Szenische Gestaltung, Improvisation bei der Umsetzung von Musik und Rhythmus in Bewegung, Verbindung von Musik, Sprache und Bewegung.

Wissen um Ursprung und Bewegungsgrundformen der Tänze.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Vermehrt akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Bedeutung der Bewegung für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und ausgleichende Bewegung) verstehen.

Erfahren der Körperfunktionen und eigenverantwortliches Umgehen mit dem Körper entwickeln.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung verbessern; Reaktionen des Körpers erfahren.

Erkennen der Zusammenhänge von körpergerechtem Bewegen, richtiger Haltung und Gesundheit.

Grundkenntnisse über körpergerechte, altersadäquate Bewegungs- und Trainingsformen.

Feststellen, gezieltes Ausgleichen und Vermeiden muskulärer Dysbalancen und/oder motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Haltung.

Fachspezifische Kenntnisse über Körperstatik (zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.) erwerben.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituation und bei Unfällen; Grundkenntnisse der Ersten Hilfe.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen:

Entdecken und Erschließen von einfachen bis komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Gezieltes Entdecken und Erschließen von sportartenspezifischen, komplexen Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen (vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser, Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe, Ski, Snowboard) gewinnen.

Berücksichtigung der umweltspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und gleitenden Geräten (zB auch mit dem Einrad).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit gewinnen.

Maßnahmen zur Sicherheit ergreifen. Selbst und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich” im Dritten Teil).

Oberstufe

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

SPORTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Unterrichts im Gegenstand Sportkunde ist das vertiefte und kritische Verständnis der kulturellen Phänomene Bewegung, Spiel und Sport in ihren positiven und negativen Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht weiters der Sinngehalt des aktiven Bewegens und Sporttreibens, die Entwicklung eines eigenverantwortlichen Körper- und Gesundheitsbewusstseins sowie die Entfaltung einer persönlichen Bewegungskultur als wesentlicher Teil der menschlichen Bildung.

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    sportwissenschaftliche Kenntnisse in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form erwerben und an der eigenen Bewegungshandlung sowie im eigenen sportpraktischen Handeln anwenden
  • Strichaufzählung
    für die aktive und passive Teilnahme an Bewegung, Spiel und Sport sowie für Planung und Durchführung für sich und andere spezielle Kenntnisse erwerben
  • Strichaufzählung
    die zeitgemäße und zugleich zeitgebundene Bedeutung von Bewegung und Sport und deren vielfältige gesellschaftliche Funktionen und Abhängigkeiten erkennen
  • Strichaufzählung
    Grundlagen zum Berufsfeld Bewegung – Sport – Gesundheit – Freizeit erwerben und Möglichkeiten von Berufskarrieren kennen lernen
  • Strichaufzählung
    verantwortungsbewusste, problembewusste und vielseitige Handlungsfähigkeit in Bewegung und Sport erwerben

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge im Gegenstand Bewegung und Sport sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Besonderheiten der “Sportsprache” (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport verdeutlichen

Mensch und Gesellschaft:

Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Problemen wie Zusammenleben, Alkohol, Drogen etc. vermitteln

Natur und Technik:

Bewegung und Sport in der Natur können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen; neue Medien und neue Technologien können bei der Darstellung von Bewegungsabläufen eingesetzt werden

Gesundheit und Bewegung:

Psycho-physisches Wohlbefinden, aber auch der Leistungsverbesserung kann als Ergebnis eines Zusammenwirkens von Bewegung und Ernährung aufgezeigt werden

Kreativität und Gestaltung:

Traditionelle und aktuelle Formen der Bewegung und deren phantasievolle Gestaltung können die gesamthafte Entwicklung von Kreativität und Ausdrucksfähigkeit fördern und sind durch Grundlagenkenntnisse aus Psychologie, Pädagogik und Bewegungslehre zu untermauern

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrinhalte sind exemplarisch auszuwählen; dabei ist unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler themenorientiert vorzugehen und eine allfällige Schwerpunktsetzung der Schule sowie geographische und organisatorische Voraussetzungen zu berücksichtigen.

Die Lehrinhalte sind themen- und problemorientiert darzubieten und haben an das praktische Geschehen aber auch an aktuelle Ereignisse anzuknüpfen (zB Analyse der Medien wie Fernsehen, Zeitung, Werbung, Film in Bezug auf Sportberichterstattung).

Die Reflexion der persönlichen Lebensweise zB im Zusammenhang mit Ernährung, Lebensform bzw. mit Wert- und Sinnfragen ist an verschiedenen Unterrichtsbeispielen anzuregen.

Die Planung und Gestaltung des Unterrichtes sind darüber hinaus an der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zu orientieren und Bezüge zum Sportgeschehen in der Schule sind herzustellen.

Die Unterrichtsthemen der Sportkunde sind auf Grund ihrer Eignung vermehrt für fachübergreifenden Projektunterricht heran zu ziehen. Bei der Gestaltung des Projektunterrichtes ist jenen Formen der Vorzug zu geben, die den Schülerinnen und Schülern in der Planung und Durchführung einen größeren Entscheidungsspielraum geben.

Eine Jahresplanung je Schulstufe ist auszuarbeiten, welche die Konkretisierung des Lehrstoffes und die zeitliche Verteilung im Schuljahr festlegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht die verschiedenen Sinnperspektiven sportlichen Handelns – der Bewegungshandlungen – erfahren können.

Die im Lehrstoff angeführten Querverbindungen (in Klammer und kursiv) erfordern bei der Jahresplanung eine Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände. Die Möglichkeit einer Kooperation wäre auch bei der Erstellung des Stundenplanes zu berücksichtigen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch möglichst eigenständige Arbeit zu kritischen Stellungnahmen zu führen (Diskussionen, Interviews, Statements, Kleingruppenprojekte, Reportagen über Sportereignisse etc.). In die Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts sind auch die Schülerinnen und Schüler einzubeziehen.

Eine vielfältige Unterrichtsgestaltung und der erwünschte Unterrichtsertrag sind über adäquate unterrichtliche Verfahren sicher zu stellen:

  • Strichaufzählung
    Darstellung von Sachverhalten unter Verwendung von didaktischem Begleitmaterial (Film, Bild, schriftliche Unterlagen usw.), aber auch durch fragend-entwickelnden Unterricht
  • Strichaufzählung
    seminaristisches Lehren und Lernen mit Schülerreferaten, Kleingruppenarbeit, Arbeitsaufträgen, Diskussion etc.
  • Strichaufzählung
    Gespräche mit Expertinnen und Experten, mit Sportlerinnen und Sportlern, Trainerinnen und Trainern, Sportärztinnen und Sportärzten, Vereinsfunktionärinnen und Vereinsfunktionären etc.
  • Strichaufzählung
    Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen wie zB Besuch von sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen und Besichtigung von Sportanlagen

Eine gemeinsame Interpretation der Ergebnisse von (sport-)ärztlichen Untersuchungen mit der Schulärztin oder dem Schularzt bzw. der sportärztlichen Untersuchungsstelle ist anzustreben.

Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind so zu vermitteln dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird; dabei soll die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen.

Lehrstoff: 5. bis 8. Klasse: Bewegung und Bewegungslernen

  • Strichaufzählung
    Bewegungsbeschreibung, Bewegungsphase
  • Strichaufzählung
    Erklärung von Bewegungsabläufen (Biologie und Umweltkunde/Physik/Informatik/Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    Motorisches Lernen, Üben und Trainieren (Psychologie und Philosophie/Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    Handlungs- und Sinnstruktur der Bewegung

Training

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Leistungsoptimierung, Tests (Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    Grundformen des Trainings, der Trainingsplanung und -auswertung (Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    erweiterte Kenntnisse über Leistungsoptimierung und Trainingsformen, Sportverletzungen und -schäden (Biologie und Umweltkunde/Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    Training koordinativer und taktischer Fähigkeiten, leistungsdiagnostische Verfahren, erweiterte Kenntnisse über Trainingsplanung (Bewegung und Sport)
  • Strichaufzählung
    physische und psychische Leistungsfaktoren, Training und Leistung (Bewegung und Sport)

Organisation des Sports

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen des Sporttreibens (Lebende Fremdsprache/Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung)
  • Strichaufzählung
    Entwicklung und Funktion nationaler und internationaler Sportgremien, Sportrecht (Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung)

Wirtschaft, Umwelt, Politik

  • Strichaufzählung
    Sport als Wirtschaftsfaktor, Bezüge zwischen Medien und Sport (Geographie und Wirtschaftskunde/Deutsch/Bildnerische Erziehung)
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Aspekte des Gesundheitssports, Ökologie und Sport, Sport- und Freizeitmanagement (Geographie und Wirtschaftskunde)
  • Strichaufzählung
    Berufsfeld “Sport-Gesundheit-Freizeit”, Sport und Politik, gesellschaftliche Funktionen des Sports, Sozialisation in und durch den Sport (Deutsch/Lebende Fremdsprache/Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung/Geographie und Wirtschaftskunde)
  • Strichaufzählung
    Präsentations- und Kommunikationstechniken (Deutsch/Lebende Fremdsprache)

Phänomene der Bewegungskultur

  • Strichaufzählung
    Erscheinungen der Bewegungskultur, Auswirkung des Bewegungshandelns wie Gewalt, Angst, Fairness usw., Sport und Wissenschaft (Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung/Psychologie und Philosophie)
  • Strichaufzählung
    Sinngehalte des Bewegungshandelns, Sportmotivation, Werte im Sport, Bewegungskultur und Gesamtkultur (Bewegung und Bewegungslernen)

SPORTKUNDE

(als Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze:

Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt “Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung” des Zweiten Teiles zu entnehmen.

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt an zu wenden.

Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern fest zu legen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden.

Die Organisationsform des Pflichtgegenstandes Sportkunde ist fortzuführen.

Der Zeitrahmen für die Durchführung von Schularbeiten beträgt:

  • Strichaufzählung
    In der 7. Klasse insgesamt drei bis vier Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine zweistündige Schularbeit.
  • Strichaufzählung
    In der 8. Klasse insgesamt fünf bis sieben Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten zwei bis drei, davon mindestens eine je Semester und mindestens eine dreistündige Schularbeit.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Sportkunde (Anlage A/sp).

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40101288

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1/NOR40101288

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