Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
Typ
Vertrag - Frankreich
§/Artikel/Anlage
Anl. 1
Inkrafttretensdatum
01.10.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Anhang gemäß Artikel 2 des Vertrages
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Jugendschutz.
Zuwiderhandlungen gegen die fremdenpolizeilichen Vorschriften.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Waffen, Munition und Sprengstoffe.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Suchtgifte und psychotrope Substanzen.
Zuwiderhandlungen gegen die Arbeitsvorschriften.
Zuwiderhandlungen in bezug auf Zivil- und Handelsgesellschaften.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Wettbewerb, Patente, Schutzmarken und andere Warenbezeichnungen.
Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Abgaben, Steuern und Zölle, einschließlich der Hehlerei.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Preise.
Zuwiderhandlungen durch Irreführung und wahrheitswidrige Werbung.
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften im Bereich des Bauwesens:
Zuwiderhandlungen durch Nichtbefolgung eines Auftrages zum Abbruch oder zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes eines Bauwerkes.
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften betreffend gesundheitsgefährdende, baufällige und gefährliche Bauwerke.
Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über den Verkehr mit Grundstücken.
Widerrechtliche Berufsausübung.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über Transporte auf der Straße, mit der Bahn, auf dem Seeweg, auf Flüssen und im Luftweg.
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr:
Fahrerflucht, das heißt, Verletzung der dem Lenker eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall obliegenden Pflichten.
Lenken oder Inbetriebnehmen eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand.
Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften über die Feststellung einer Alkoholbeeinträchtigung.
Nichtbeachtung der Vorschriften, durch die eine Verpflichtung zur Haftpflichtversicherung begründet wird, die sich aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges ergibt.
Weigerung, den von einem behördlich beauftragten Organ für den Straßenverkehr getroffenen Anordnungen Folge zu leisten.
Nichtbeachtung der Vorschriften über
die höchste zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen;
den Platz von Fahrzeugen in Bewegung und ihre Fahrtrichtung, den Gegenverkehr, das Überholen, die Richtungsänderung und das Überqueren von Bahnübergängen;
den Vorrang bestimmter Fahrzeuge, wie Feuerwehr-, Rettungs- und Sicherheitsdienstfahrzeuge;
die Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen, ausgenommen solche, die den ruhenden Verkehr betreffen;
die Lichtzeichen von Verkehrsampeln;
die Zulassung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkategorien auf bestimmten Verkehrswegen, insbesondere im Hinblick auf ihr Gewicht und ihre Abmessungen;
die Sicherheitsausrüstung von Fahrzeugen und ihrer Ladung;
die Kennzeichnung von Fahrzeugen und ihrer Ladung;
die Fahrzeugbeleuchtung und die Betätigung der Leuchten, wenn die Tat eine Verkehrsgefährdung darstellt;
das Gewicht, die Beladung und die Tragfähigkeit von Fahrzeugen und ihren Anhängern;
die Zulassung von Fahrzeugen, das amtliche Kennzeichen und das Nationalitätszeichen.
Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige
Lenkerberechtigung.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere des Schutzes und der Pflege der Binnengewässer sowie des Waldes.
Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei.
Schlagworte
Naturschutz
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002697
Dokumentnummer
NOR12033808
Alte Dokumentnummer
N2198514241P