Die REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und die REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN,
VOM WUNSCHE GELEITET, durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der beiden Staaten den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch eine solche Zusammenarbeit auch die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: