Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien) § 0

Kurztitel

Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (Bulgarien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 240/1985

Typ

Vertrag – Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.06.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

06.07.1982

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER ZOLLVERWALTUNGEN
StF: BGBl. Nr. 240/1985 (NR: GP XVI RV 42 AB 173 S. 33. BR: AB 2800 S. 442.)

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Präambel/Promulgationsklausel

Die REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und die REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK BULGARIEN,

VOM WUNSCHE GELEITET, durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der beiden Staaten den Personen- und Warenverkehr zu erleichtern,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch eine solche Zusammenarbeit auch die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 14 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14 am 28. Juni 1985 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk,
Personenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2014

Gesetzesnummer

10004433

Dokumentnummer

NOR11004469

Alte Dokumentnummer

N3198513512T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/240/P0/NOR11004469

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