Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland -
in dem Wunsch, eine zwischenstaatliche Regelung auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts zu treffen, in dem Bestreben sicherzustellen, daß über das in den Vertragsstaaten befindliche Vermögen eines Schuldners nach Möglichkeit ein einheitliches Konkurs- oder Ausgleichs-(Vergleichs-)verfahren durchgeführt wird, dessen Wirkungen in beiden Vertragsstaaten eintreten -
sind übereingekommen, hierüber einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: