(3)Absatz 3Verarbeiter im Sinne des Abs. 1 sind die im § 2 genannten Auftraggeber, soweit sie Tätigkeiten im Sinne des § 3 Z 6 DSG, insbesondere Eingabe und Abfrage von Daten im Rahmen der Datenverarbeitung für sich oder andere Auftraggeber verrichten.Verarbeiter im Sinne des Absatz eins, sind die im Paragraph 2, genannten Auftraggeber, soweit sie Tätigkeiten im Sinne des Paragraph 3, Ziffer 6, DSG, insbesondere Eingabe und Abfrage von Daten im Rahmen der Datenverarbeitung für sich oder andere Auftraggeber verrichten.