Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit im Zollwesen (Slowakei)
Typ
Vertrag - Slowakei
§/Artikel/Anlage
Art. 17
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Text
Artikel 17
Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann durch jede Vertragspartei schriftlich auf diplomatischem Weg gekündigt werden. Dieses Abkommen tritt ein Jahr nach seiner Kündigung außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2016
Gesetzesnummer
10004402
Dokumentnummer
NOR12048119
Alte Dokumentnummer
N3198410073D