§ 2. Der Zweck dieser Gesellschaft ist die Innovationsvermittlung, Innovationsberatung und die Innovationskoordinierung zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft sowie die Fortführung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft für Patentförderung (AGP), das ist die Förderung österreichischer Patentwerber oder Patentinhaber. Paragraph 2, Der Zweck dieser Gesellschaft ist die Innovationsvermittlung, Innovationsberatung und die Innovationskoordinierung zum Nutzen der österreichischen Wirtschaft sowie die Fortführung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft für Patentförderung (AGP), das ist die Förderung österreichischer Patentwerber oder Patentinhaber.