Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Amtshilfe in Kraftfahr- und Straßenverkehrsangelegenheiten (Liechtenstein)
Typ
Vertrag - Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
Art. 5
Inkrafttretensdatum
01.04.1983
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 5
(1)Absatz einsVerwaltungsbehördliche Bescheide eines Vertragsstaates über die Entziehung der Lenkerberechtigung (des Führerausweises), die einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht unterliegen, werden vom anderen Vertragsstaat auf Ersuchen auf seinem Staatsgebiet vollstreckt; solche Bescheide sind hinsichtlich der Vollstreckung behördlichen Bescheiden des ersuchten Vertragsstaates gleichgestellt. (2)Absatz 2Im Zuge der Vollstreckung zieht der ersuchte Vertragsstaat den Führerschein (Führerausweis) ein und übermittelt ihn dem ersuchenden Vertragsstaat.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Gesetzesnummer
10005538
Dokumentnummer
NOR12060940
Alte Dokumentnummer
N4198313163L