Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Amtshilfe in Kraftfahr- und Straßenverkehrsangelegenheiten (Liechtenstein)
Typ
Vertrag - Liechtenstein
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
01.04.1983
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 2
(1)Absatz einsJeder Vertragsstaat kann behördliche Schrifstücke in einem Verfahren über die Aufhebung der Zulassung von Fahrzeugen oder die Entziehung der Lenkerberechtigung (des Führerausweises) im Gebiet des anderen Vertragsstaates durch die Post zustellen. (2)Absatz 2Erforderlichenfalls stellt jeder Vertragsstaat solche Schriftstücke auf Ersuchen des anderen Vertragsstaates auf seinem Staatsgebiet zu. Die Zustellung erfolgt dann nach den am Zustellungsort geltenden Vorschriften. Der ersuchte Vertragsstaat verständigt den ersuchenden Vertragsstaat über die erfolgte Durchführung der Zustellung.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Gesetzesnummer
10005538
Dokumentnummer
NOR12060937
Alte Dokumentnummer
N4198313160L