(6)Absatz 6Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat im Jahre 1983 an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger (§ 447g des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) einen Betrag von 150 Millionen Schilling, der am 20. April 1983 fällig ist, und einen Betrag von 250 Millionen Schilling, der am 20. September 1983 fällig ist, zu überweisen.Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt hat im Jahre 1983 an den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger (Paragraph 447 g, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) einen Betrag von 150 Millionen Schilling, der am 20. April 1983 fällig ist, und einen Betrag von 250 Millionen Schilling, der am 20. September 1983 fällig ist, zu überweisen.